Drogen-Check als Präventionsmaßnahme // Änderung des Betäubungsmittelgesetzes

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

seit vielen Jahren verfolgt die Drogenpolitik einen Mehr-Säulen-Ansatz, der neben der strafrechtlichen Verfolgung auf Aufklärung und Prävention, auf Beratungs- und Behandlungsangebote sowie auf Maßnahmen zur Schadensreduzierung zielt. Die Maßnahmen zur Schadensreduzierung umfassen hierbei insbesondere die Reduzierung des Gefährdungsrisikos für die Drogenkonsumenten während des Drogenkonsums.

Seit rund 25 Jahren wird darüber kontrovers diskutiert, nun hat der Bundestag den Weg frei gemacht.

Das Parlament hat nun auch die Möglichkeit für das sogenannte Drug Checking beschlossen. Dabei können Drogenkonsumentinnen und -konsumenten erworbene Stoffe – zum Beispiel Kokain, Heroin, Speed, Chrystal oder Fentanyl – anonym auf ihre Zusammensetzung kontrollieren lassen, um unerwünschte Gesundheitsgefahren durch Überdosierung oder Verunreinigungen zu vermeiden.

Konkret schafft die nun beschlossene Gesetzesänderung im Betäubungsmittelgesetz die rechtliche Grundlage dafür, dass die Bundesländer eigene Modellprojekte per Rechtsverordnung auf den Weg bringen können. Grundsätzlich erlaubt sind sowohl mobile als auch stationäre Varianten. Den Ländern bleibt es überlassen, in welcher Art und Weise sie Modellprojekte umsetzen.

Drug Checking kann Leben retten, Todesfälle verhindern und die Gesundheitsgefahren verringern. Besondere Relevanz erhält das Thema durch den kontinuierlich steigenden Konsum synthetischer Drogen insbesondere in Großstädten und den Anstieg der hiermit verbundenen schweren Intoxikationsverläufe.

Die SPD-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung in den zuständigen Ausschüssen folgenden

Antrag:

  1. Die Stadt Nürnberg appelliert an den Freistaat Bayern, in Nürnberg ein Modellprojekt zum Drug Checking zu initiieren. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Gespräche zu führen und die Finanzierung mit den zuständigen Stellen des Freistaats Bayern zu verhandeln.
  2. Die Verwaltung prüft im Zusammenwirken mit geeigneten Fachleuten (insbesondere etablierten Einrichtungen der Drogen- und Suchthilfe, Apothekern und Suchtmedizinern sowie Polizei und Staatsanwaltschaft) die Erstellung eines Konzepts für einen Pilotversuch der qualitativen und quantitativen Analyse von illegalen Substanzen („legales Drogentesten“) einschließlich einer aussagekräftigen Evaluation.
  3. Die Erstellung der Datengrundlage, die Bedarfsermittlung und die konzeptionelle Entwicklung soll dabei im Rahmen des bereits bestehenden „Nürnberger Modells der Drogenhilfe“ erfolgen, dem gemeinsamen Forschungsprojekt des Klinikum Nürnberg“, der Drogenhilfe-Organisationen mudra.e.V. und Lilith e.V. und der Nürnberger Hochschulen in enger Abstimmung mit dem Sozialamt der Stadt Nürnberg.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Antragsteller

Claudia Arabackyj
stv. Fraktionsvorsitzende

 

und

 

Dr. Ulrich Blaschke
Stadtrat