Gestaltungssatzung auf Grundlage Lichtkonzept

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Verwaltung berichtet im Tagesordnungspunkt 5, dass die private Anleuchtung von Fassaden deutlich zunimmt. Durch die kostengünstige und energiesparende LED-Technik sehen viele Privateigentümer durch helle Ausleuchtungen eine Möglichkeit zum Schutz vor Einbruch oder um ihr Objekt aus Werbegründen in den Vordergrund zu rücken. Gerade auch in der Altstadt wird versucht, sich durch allerlei Arten von Anleuchtungen auch nachts von anderen abzuheben und auf sich aufmerksam zu machen. So fallen inzwischen flächige rot (Obstmarkt) und grün (Weinmarkt) angeleuchtete Fassaden negativ auf. Aber auch weiße Streiflichter oder grelle LED-Bänder (Hauptmarkt) an Fassaden treten nachts in Konkurrenz zu bedeutenden, denkmalgeschützten Gebäuden.

Diese Anleuchtungen stehen in der Altstadt im Widerspruch zum Lichtkonzept für die Nürnberger Altstadt, das Hierarchien herausarbeitet und davon lebt, Spannung zu erzeugen. Die im Stadtbild wichtigen Gebäude sollen auch nachts sichtbar werden – andere hingegen bewusst dunkel bleiben.

Obwohl für jede Anleuchtung in der Altstadt eine denkmalrechtliche Erlaubnis nach Art. 6 Bayerisches Denkmalschutzgesetz erforderlich wäre, wird sie nicht eingeholt. Für jede einzelne Ablehnung wäre eine ausführliche Stellungnahme und Begründung der Verwaltung bezogen auf den Einzelfall erforderlich. Mit einer Satzung hingegen würde eine einfache Ablehnung genügen. Aufgrund der in der Altstadt auftretenden Probleme der Lichtverschmutzung durch private, nicht genehmigte, oft farbige Anleuchtungen von Fassaden, grellen Schaufensterbeleuchungen und laufenden Bildschirmen wäre eine Gestaltungssatzung – der das beschlossene Lichtkonzept für die Nürnberger Altstadt zugrunde liegt – eine sinnvolle Ergänzung, um private Lichtverschmutzungen zumindest in der Altstadt zu reduzieren

Aus diesen Gründen stellt die SPD-Stadtratsfraktion zur Behandlung im Werkausschuss SÖR am 13.11.2019 folgenden

                                                                        Antrag:

Die Verwaltung erarbeitet eine Gestaltungssatzung, die das im AfS am 30.06.2011 beschlossenen Lichtkonzept für die Nürnberger Altstadt zugrunde legt, um zusätzliche private Lichtverschmutzungen zumindest in der Altstadt zu reduzieren. Sie prüft, ob eine Ausweitung auf die Gesamtstadt sinnvoll ist.

Ihr Antragsteller

Lorenz Gradl