Ersatzneubau der Juraleitung P53: Einhaltung von empfohlenen Mindestabständen

Ergänzungsantrag zum TOP Ö7 für den Stadtplanungsausschuss am 14.11.2019

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

der mögliche Ersatzneubau der Juraleitung bewegt nach wie vor den Nürnberger Süden. Die Initiativen und Landwirte weisen zu Recht darauf hin, dass die Mindestabstände (nach dem Landesentwicklungsplan) für Höchstspannungsfreileitungen einzuhalten sind.

Für die nun grundsätzlich ins Gespräch gebrachte Erdverkabelungs-Variante gibt es derzeit außer den gesetzlichen Grenzwerten für elektrische und magnetische Felder keine Kriterien. Schützende Mindestabstandswerte sollte der Gesetzgeber zeitnah schaffen.

Klar ist aber schon heute, dass die Intensität der baulichen Eingriffe im Nürnberger Süden und die Breite des Kabelgrabens einen nicht vertretbaren Eingriff in die Kulturlandschaft und den für die Landwirtschaft existenziellen Wasserhaushalt und die Bewässerung darstellen. Die SPD-Stadtratsfraktion lehnt folglich einen Ersatzneubau in Nürnberg in beiden Varianten ab.

Vor diesem Hintergrund stellt die SPD-Stadtratsfraktion zur Behandlung im Stadtplanungsausschuss am 14.11.2019 den

                                                                   Antrag,

den vorgelegten Beschlussvorschlag wie folgt zu ergänzen:

Die Verwaltung macht sich über den Bayerischen Städtetag gegenüber der Staatsregierung dafür stark, dass aus den Kann-Bestimmungen für Freileitungen verpflichtende Mindestabstände werden. Darüber hinaus sollen auch gleichlautende Abstandsregelungen für Erdverkabelungen eingeführt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Antragsteller

Thorsten Brehm

 

 

Harald Dix

Dieter Goldmann