Wettbüros, Spielhallen - Vergnügungsstättenkonzept

Nachrichten aus dem RathausNr. 783 / 09.07.2013 und Nr. 799 / 11.07.2013

  • von  Red St
    12.07.2013
  • Verkehr und Stadtplanung

Diskussion zum Vergnügungsstättenkonzept

Wenige Tage vor der gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse für Stadtplanung und für Recht, Wirtschaft und Arbeit am 18. Juli 2013 wird der Entwurf eines Vergnügungsstättenkonzepts bereits intensiv diskutiert.
Baureferent Wolfgang Baumann fasst nach intensiven Gesprächen und Erläuterungen des Konzepts mit den planungs- und wirtschaftspolitischen Sprechern der Fraktionen, den Medien sowie der Arbeitsgemeinschaft der Bürger- und Vorstadtvereine Nürnbergs e.V. (AGBV) seinen Eindruck zusammen: „Die Notwendigkeit zur Steuerung insbesondere von Spielhallen und Wettbüros wird von allen gesehen und geteilt. Da wir solche Einrichtungen nicht allgemein verbieten können und dies auch weltfremd wäre, müssen wir solche ‚Zumutungen‘ dort zulassen, wo sie entweder nach dem Planungsrecht hingehören oder sie weder das Wohnen beeinträchtigen noch traditionelle Gewerbebetriebe verdrängen können. Durch planerische Mindestabstände oder den Ausschluss von Spielhallen und Wettbüros in den Erdgeschossen minimieren wir die negativen Auswirkungen zusätzlich.“
So wird auch eine befürchtete Häufung zum Beispiel im Gewerbegebiet Laufamholzstraße nach Überzeugung Baumanns nicht eintreten. Nach dem Glücksspielstaatsvertrag muss zwischen zwei Spielhallen gewerberechtlich ein Mindestabstand von 250 Meter eingehalten werden. Das bedeutet, dass dort maximal zwei bis drei Spielstätten realisiert werden könnten. Außerdem gilt das gewerberechtliche Verbot von Mehrfachspielhallen. Signifikante verkehrliche Auswirkungen sind demnach auch nicht zu erwarten, so der Baureferent weiter.
Baumann ist zuversichtlich, im folgenden Beteiligungsprozess die immensen Vorteile des neuen Konzepts deutlich machen zu können: „Voraussetzung für eine Diskussion und Beteiligung ist zuerst ein fundierter und in sich schlüssiger Konzeptvorschlag. Der liegt nun vor und sieht statt unzähliger Gebiete, in denen Spielhallen und Wettbüros derzeit zulässig sind, künftig nur noch sechs Zulässigkeitsbereiche vor. Ich bin daher sicher, dass viele Bürgervereine, die sich bislang noch nicht zu Wort gemeldet haben, den nun vorliegenden Konzeptentwurf begrüßen.“ Auch in den sechs Zulässigkeitsbereichen gilt das Gebot der Rücksichtnahme, wonach bauliche Anlagen im Einzelfall unzulässig sein können, wenn sie im Baugebiet oder in dessen Umgebung unzumutbar sind.

 

Steuerung von Spielhallen und Wettbüros

Bau- und Planungsreferent Wolfgang Baumann legt den gemeinsam tagenden Ausschüssen für Stadtplanung und für Recht, Wirtschaft und Arbeit am Donnerstag, 18. Juli 2013, den Entwurf eines Gutachtens zu einem sogenannten Vergnügungsstättenkonzept für die Stadt Nürnberg vor. Ziel ist es, künftig die Ansiedlung von Vergnügungsstätten und insbesondere von Spielhallen besser steuern zu können.

„Der Umgang mit Spielhallen, aber auch einschlägigen Wettbüros mit Livewetten ist ein aktuelles, zentrales Thema der Nürnberger Stadtplanung“, erläutert Bau- und Planungsreferent Wolfgang Baumann. Das Baureferat hatte nach Beschluss des Stadtplanungsausschusses vom 19. Mai 2011 das Büro Dr. Acocella Stadt- und Regionalentwicklung Lörrach/Dortmund/Nürnberg mit der Erarbeitung eines entsprechenden Konzepts beauftragt. Damit wurde im Herbst 2011 begonnen. „Auch in der Öffentlichkeit lösen die vielfach negativen Auswirkungen auf das Stadtbild und auf die Prägung von Stadtvierteln besorgte Diskussionen aus. Das von uns beauftragte Büro Dr. Acocella Stadt- und Regionalentwicklung hat diese Befürchtungen ernst genommen. Es schlägt nun wirkungsvolle Maßnahmen zur Steuerung bei künftigen Ansiedlungswünschen vor.“

Ein genereller Ausschluss von Vergnügungsstätten und insbesondere Spielhallen im Stadtgebiet ist rechtlich nicht möglich. Auch bereits genehmigte und bestehende Einrichtungen haben Bestandsschutz. Künftig jedoch sollen sie überall dort ausgeschlossen werden, wo Wohnnutzungen, soziale Einrichtungen, Stadt- und Ortsbild, Angebotsvielfalt traditioneller Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe, traditionelle Gewerbebetriebe und das Bodenpreisgefüge insbesondere der innerstädtischen Nebenlagen und der Gewerbegebiete beeinträchtigt werden oder beeinträchtigt werden können. Künftig sollen Spielhallen und einschlägige Wettbüros nur in sechs Bereichen ausnahmsweise zulässig sein. Die Zulässigkeitsbereiche unterscheiden sich in vier Kernzonen (Südliche Altstadt, Aufseßplatz, Franken Center, Mercado) und zwei gewerblich geprägte Gebiete (Laufamholzstraße und Regensburger Straße).

„Vergnügungsstätten als legale Gewerbebetriebe sind nicht schon durch ihre Anwesenheit städtebaulich unverträglich, sondern werden es vor allem durch ihr äußeres Erscheinungsbild im öffentlichen Raum“, betont Dr. Donato Acocella. Daher werden in den Kernbereichen zusätzliche Steuerungsinstrumente, wie ein Ausschluss in den Erdgeschosszonen, Mindestabstände und Gestaltungsvorschriften, eingeführt.

„Auf Basis der fachlichen Vorschläge ist nun geplant, auch die Öffentlichkeit einzubinden. Der vorliegende Konzeptentwurf wird im Internet und im Stadtplanungsamt veröffentlicht, zudem wird es auch eine öffentliche Veranstaltung geben“, hebt Baumann die wichtige Rolle der Öffentlichkeitsbeteiligung hervor. Im Anschluss daran ist vorgesehen, dem Stadtrat das Vergnügungsstättenkonzept unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus der öffentlichen Information und Erörterung zur Diskussion und zur Beschlussfassung zu stellen.

 

Die vollständigen Pressemitteilungen aus dem Rathaus finden Sie hier:

www.nuernberg.de/internet/pr/pressemitteilungen.html

Die Karte stelt die potenzielle Zulässigkeit von Spielhallen derzeit und nach dem neuen Konzept gegenüber. (Quelle Pressemitteilung der Stadt Nürnberg)