Steuerung von Spielhallen und Wettbüros

Nachrichten aus dem RathausNr. 783 / 09.07.2013

Bau- und Planungsreferent Wolfgang Baumann legt den gemeinsam tagenden Ausschüssen für Stadtplanung und für Recht, Wirtschaft und Arbeit am Donnerstag, 18. Juli 2013, den Entwurf eines Gutachtens zu einem sogenannten Vergnügungsstättenkonzept für die Stadt Nürnberg vor. Ziel ist es, künftig die Ansiedlung von Vergnügungsstätten und insbesondere von Spielhallen besser steuern zu können.
„Der Umgang mit Spielhallen, aber auch einschlägigen Wettbüros mit Lifewetten ist ein aktuelles, zentrales Thema der Nürnberger Stadtplanung“, erläutert Bau- und Planungsreferent Wolfgang Baumann.
Das Baureferat hatte nach Beschluss des Stadtplanungsausschusses vom 19. Mai 2011 das Büro Dr. Acocella Stadt- und Regionalentwicklung Lörrach/Dortmund/Nürnberg mit der Erarbeitung eines entsprechenden Konzepts beauftragt. Damit wurde im Herbst 2011 begonnen. „Auch in der Öffentlichkeit lösen die vielfach negativen Auswirkungen auf das Stadtbild und auf die Prägung von Stadtvierteln besorgte Diskussionen aus. Das von uns beauftragte Büro Dr. Acocella Stadt- und Regionalentwicklung hat diese Befürchtungen ernst genommen. Es schlägt nun wirkungsvolle Maßnahmen zur Steuerung bei künftigen Ansiedlungswünschen vor.“
Ein genereller Ausschluss von Vergnügungsstätten und insbesondere Spielhallen im Stadtgebiet ist rechtlich nicht möglich. Auch bereits genehmigte und bestehende Einrichtungen haben Bestandsschutz. Künftig jedoch sollen sie überall dort ausgeschlossen werden, wo Wohnnutzungen, soziale Einrichtungen, Stadt- und Ortsbild, Angebotsvielfalt traditioneller Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe, traditionelle Gewerbebetriebe und das Bodenpreisgefüge insbesondere der innerstädtischen Nebenlagen und der Gewerbegebiete beeinträchtigt werden oder beeinträchtigt werden können. Künftig sollen Spielhallen und einschlägige Wettbüros nur in sechs Bereichen ausnahmsweise zulässig sein. Die Zulässigkeitsbereiche unterscheiden sich in vier Kernzonen (Südliche Altstadt, Aufseßplatz, Franken Center, Mercado) und zwei gewerblich geprägte Gebiete (Laufamholzstraße und Regensburger
Straße).
„Vergnügungsstätten als legale Gewerbebetriebe sind nicht schon durch ihre Anwesenheit städtebaulich unverträglich, sondern werden es vor allem durch ihr äußeres Erscheinungsbild im öffentlichen Raum“, betont Dr. Donato Acocella. Daher werden in den Kernbereichen zusätzliche Steuerungsinstrumente, wie ein Ausschluss in den Erdgeschosszonen, Mindestabstände und Gestaltungsvorschriften, eingeführt.
„Auf Basis der fachlichen Vorschläge ist nun geplant, auch die Öffentlichkeit einzubinden. Der vorliegende Konzeptentwurf wird im Internet und im Stadtplanungsamt veröffentlicht, zudem wird es auch eine öffentliche Veranstaltung geben“, hebt Baumann die wichtige Rolle der Öffentlichkeitsbeteiligung hervor. Im Anschluss daran ist vorgesehen, dem Stadtrat das Vergnügungsstättenkonzept unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus der öffentlichen Information und Erörterung zur Diskussion und zur Beschlussfassung zu stellen.