Praktikumsplätze für Menschen mit Behinderung ermöglichen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

das Bundesteilhabegesetz bietet mit dem Budget für Arbeit den Menschen mit Behinderungen über die Werkstätten für behinderte Menschen hinaus neue Möglichkeiten, auf dem sog. ersten Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Damit kann § 27 der UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt werden, der sich auf das gleiche Recht auf Arbeit und Zugang zu Arbeit für Menschen mit Behinderungen bezieht. Bereits vor fünf Jahren hatte die SPD – damals leider erfolglos – in einem Antrag angeregt, dass die Stadt in Kooperation mit den Werkstätten vor Ort für Menschen mit Behinderungen entsprechend ausgestattete Praktikumsplätze zur Verfügung stellt, um ihre Zugangsmöglichkeiten zum ersten Arbeitsmarkt zu erhöhen. Die Stadt Nürnberg „übererfüllt“ seit vielen Jahren die gesetzlich vorgeschriebene Quote schwerbehinderter Mitarbeitender und betont in dem Sozialkodex „Gute Arbeit“ ihre Verantwortung gegenüber Mitarbeitenden, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen ihre bisherige Tätigkeit nicht mehr ausführen können. Im Sinne der Behindertenrechtskonvention und des Bundesteilhabegesetzes müssen wir darüber hinaus Verantwortung zeigen für die Menschen, die bislang keine oder nur geringe Zugangsmöglichkeiten zum sog. ersten Arbeitsmarkt hatten. Die Stadt als eine der größten Arbeitgeberinnen in der Region sollte hier eine beispielgebende Vorreiterrolle einnehmen.
Mit dem Nürnberger Aktionsplan „Nürnberg.inklusiv“ wird in der kommunalen Inklusionsdebatte ein neues Kapitel aufgeschlagen und in dem kommunalen Handlungskonzept sind unter der Rubrik „Arbeit und Beschäftigung“ eine ganze Reihe möglicher Handlungsfelder aufgeführt.

Vor diesem aktuellen Hintergrund stellt die SPD Stadtratsfraktion zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

Die Verwaltung strebt an, in einem ersten Schritt Praktikumsplätze und in einem weiteren Schritt Ausbildungsplätze ggf. im Sinne einer verzahnten Ausbildung für Menschen mit Behinderungen zu schaffen.

Sie prüft, in welchen Bereichen dies möglich ist und welche Voraussetzungen dazu nötig sind.

Soweit möglich schafft sie diese Voraussetzungen und entwickelt ein Konzept zur Umsetzung.

Sie strebt dabei eine Kooperation mit den Trägern der WfbM und der ACESS-Beratung an und nimmt entsprechende Gespräche auf.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Antragstellerin

Gabriele Penzkofer-Röhrl
personalpolitische Sprecherin