E-Tretroller in Nürnberg

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

das Bundeskabinett hat am 3.4.2019 eine Verordnung zur Zulassung von E-Tretrollern in Deutschland beschlossen. Wenn der Bundesrat zustimmt, dürfen demnächst sogenannte E-Scooter legal auf den Straßen unterwegs sein, mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h auch auf Radwegen. Entsprechende Konflikte sind vorprogrammiert.

Es zeichnet sich bereits ab, dass Sharing-Dienste, wie man sie von Autos und Fahrrädern kennt, auch dieses Feld zeitnah bedienen werden. Dies bietet einerseits Chancen, weil die E-Scooter als Ergänzung zum ÖPNV für mehr umweltfreundliche Mobilität in der Stadt sorgen. Andererseits müssen die Städte darauf vorbereitet sein, weil damit auch Befürchtungen über negative Begleiterscheinungen, wie z.B. mehr Unfälle, „unseriöse“ Anbieter, die sich nicht ausreichend um die Leihroller kümmern und Chaos auf den Straßen einhergehen. Es empfiehlt sich deshalb aus Sicht der SPD-Stadtratsfraktion frühzeitig über den Umgang mit E-Tretrollern in Nürnberg zu informieren und deren technische Zulassung bei den anstehenden Planungen zu berücksichtigen.

Deshalb stellt die SPD-Stadtratsfraktion zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

Die Verwaltung berichtet über

  • die bisherigen Planungen und Vorbereitungen im Bereich „Zulassung von E-Tretrollern“;
  • die Auswirkungen auf die städtische Rad- und Verkehrsinfrastruktur.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Antragsteller

Thorsten Brehm
Stv. Fraktionsvorsitzender und
vekehrspolitischer Sprecher