Bericht der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB)

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

seit einigen Jahren ist für die in Nürnberg lebenden ausreisepflichtigen Asylbewerber die zentrale Ausländerbehörde (ZAB) zuständig. Vor allem werden viele junge Menschen von dieser Einrichtung betreut. Auch die Fragen bezogen auf die Erteilung so genannten Ausbildungsduldung können in den meisten Fällen nicht ohne die Beteiligung von ZAB geklärt werden. In Anbetracht dieser Situation stellt die SPD-Stadtratsfraktion zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

Die ZAB wird gebeten ihre Arbeit vorzustellen und dabei auf folgende Punkte besonders einzugehen:

  1. Welche Zielgruppe genau fällt in den Zuständigkeitsbereich der ZAB und wie werden die Fälle zwischen der Ausländerbehörde Nürnberg und ZAB verteilt?
  2. Wie viele Personen aus Nürnberg werden aktuell von der ZAB betreut?
  3. Wie viele der von ZAB betreuten Menschen aus Nürnberg haben einen Antrag auf Arbeitserlaubnis gestellt und wie viele davon hatten als Ziel die Aufnahme einer Ausbildung?
  4. In wie vielen Fällen wurde positiv entschieden?
  5. Welche Gründe führten zu einer Ablehnung?
  6. Wie viele Menschen mit der so genannten Ausbildungsduldung werden aktuell von der ZAB betreut?
  7. Wie funktioniert die Kooperation mit den Beratungsstellen für Flüchtlinge und z.B. mit dem Projekt BLEIB?

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Antragstellerinnen

Diana Liberova
integrationspolitische Sprecherin

 

und

 

Gabriele Penzkofer-Röhrl
Stadträtin