Bericht über eingegangene Anträge auf Ausnahme von der Abstandsregelung beim Verbot von Mehrfachkonzessionen bei Spielhallen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,  

nach dem Glückspielstaatsvertrag und dem bay. Ausführungsgesetz benötigen Spielhallen neben der Baugenehmigung und der Gewerbeerlaubnis auch eine glücksspielrechtliche Erlaubnis. Für Spielhallen, die im baulichen Verbund als Mehrfachspielhalle auftreten, darf diese Erlaubnis nicht erteilt werden. Zudem muss ein Mindestabstand von 250 Metern zur nächsten Spielhalle vorliegen. Von beiden Regelungen kann zur Vermeidung von unbilligen Härten abgewichen werden und vom Mindestabstand können Ausnahmen zugelassen werden.  

In den aktuellen Vollzugshinweisen des Staatsministeriums werden Ausnahmen „bei  der Erteilung von Befreiungen vom Verbot der Mehrfachkonzessionen“ für Spielhallenbetreiber damit quasi zur Regel.  

Die in Nürnberg derzeit 144 Spielhallen, etliche mit Mehrfachkonzession, genossen bis 30.06.17 Bestandsschutz. Die gesetzliche Regelung war ursprünglich ein gutes Mittel, die Flut an Spielhallen einzudämmen; fraglich ist nun allerdings, ob dieses Ziel mit den möglichen Ausnahmeanträgen konterkariert wird.  

Die SPD-Stadtratsfraktion nimmt dies zum Anlass und bittet deshalb zur Behandlung im Ausschuss für Recht, Wirtschaft und Arbeit um einen  

Bericht:  

  1. Wie viele Anträge auf Befreiung vom Verbot der Mehrfachkonzession sind bisher eingegangen?
  2. Wie viele Anträge auf Befreiung von der Einhaltung des Mindestabstandes sind bisher eingegangen?
  3. Ist den Anträgen nach der Härtefallprüfung stattzugeben?  
  4. Welcher Definition liegen die „unbilligen Härten“ zugrunde?  
  5. Welche Auswirkungen sind in Nürnberg durch die Ausnahmeregelung zu erwarten? Wie wird sich die Anzahl der Spielhallen entwickeln im Stadtbild?    

Mit freundlichen Grüßen

Antragsteller

Katja Strohhacker
stv. Fraktionsvorsitzende

 

und

 

Gerald Raschke
planungspolitischer Sprecher