Grundsatz "Nein heißt Nein" findet Eingang in Sexualstrafrecht

Langjährige Forderung wird endlich umgesetzt

Die Rathaus-SPD begrüßt den gestrigen einstimmigen Beschluss des Bundestages zur Änderung des Sexualstrafrechts. Gabriele Penzkofer-Röhrl, frauenpolitische Sprecherin der Rathaus-SPD erklärt dazu:  

„Mit der Aufnahme des Grundsatzes „Nein heißt Nein“ und der Ergänzung des „Grapschens“ als Straftatbestand haben wir wegweisende und wichtige Schritte in Richtung des verbesserten Schutzes von Frauen gegenüber sexuellen Übergriffen getan.“  

Die Frauenpolitikerin bedauert in diesem Zusammenhang, dass der schon lange vom Bundesjustizministerium erarbeitete Gesetzesentwurf und die nun erfolgten Nachbesserungen wohl erst der Vorkommnisse in der Silvesternacht bedurften, um endlich mehrheitsfähig zu werden. Zuvor hatte die Union lange Widerstand geleistet und das Kanzleramt das Projekt monatelang auf Eis gelegt.  

Umso erfreuter zeigt sich Gabriele Penzkofer-Röhrl über die nun erfolgten Ergänzungen:    

„Deutschland hat die sogenannte „Istanbul-Konvention“ der EU zum Schutz von Frauen vor häuslicher und sexualisierter Gewalt unterzeichnet, der zufolge jede nicht einverständliche sexuelle Handlung unter Strafe zu stellen ist. Mit der Verankerung des Grundsatzes „Nein heißt Nein“ werden wir den Anforderungen der Konvention endlich gerecht.  Von der Neuregelung geht ein deutliches Signal aus, dass jede nicht vom freien Willen der Beteiligten erfolgte sexuelle Behandlung bestraft wird. Wir hoffen, dass dieses Gesetz auch bei den Betroffenen ankommt, die Frage der Beweislast macht es in diesem Bereich oftmals nicht einfach. Dennoch war diese Reform ungemein wichtig, nicht zuletzt auch wegen der damit einhergehenden breiten öffentlichen Diskussion des Themas.“ 

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