Vollzug des Waffengesetzes in Nürnberg

Kleiner Waffenschein

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,  

nach Presseberichten ist in der Region Nürnberg ein allgemeiner Anstieg bei der Erteilung von Kleinen Waffenscheinen nach dem Waffengesetz festzustellen.  

Der Kleine Waffenschein berechtigt zum Führen von Waffen, deren Erwerb und Besitz nicht erlaubnispflichtig sind. Das heißt, den Antragstellern wird erlaubt, nicht erlaubnispflichtige Waffen nicht nur daheim vorzuhalten, sondern sie im öffentlichen Raum unter Auflagen mitzuführen.  

Sofern die in den Presseberichten beschriebene Tendenz zutreffend sein sollte, ist dies eine besorgniserregende Entwicklung. Es stellt sich insbesondere die Frage, weshalb die Antragsteller meinen, in einer der sichersten Großstädte Deutschlands im öffentlichen Raum bewaffnet sein zu müssen.  

Die SPD-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im Ausschuss für Recht, Wirtschaft und Arbeit folgenden  

Antrag  

  1. Die Verwaltung berichtet über die zahlenmäßige Entwicklung
    - der Erteilung von Waffenscheinen für erlaubnispflichten Waffen und
    ˗ der Erteilung von Kleinen Waffenscheinen
    in Nürnberg in den letzten 15 Jahren. 
  2. Die Verwaltung stellt dar, welche Gründe der Behörde bekannt sind, aus denen heraus Kleine Waffenscheine beantragt werden. 
  3. Die Verwaltung legt dar, welche Anforderungen die Antragsteller erfüllen müssen, um einen Kleinen Waffenschein zu erhalten.   
  4. Die Verwaltung stellt dar, welche Ermessensspielräume der Stadt Nürnberg bei der Erteilung des Kleinen Waffenscheines bestehen und welchen Leitlinien die Stadt Nürnberg hierbei folgt. 
  5. Die Verwaltung berichtet, welche Kosten bei den Antragstellern für die Erteilung des Kleinen Waffenscheins erhoben werden und ob die rechtliche Möglichkeit besteht, die heutigen Kosten für die Erteilung des Kleinen Waffenscheins zu erhöhen.    

Mit freundlichen Grüßen

Antragsteller

Dr. Ulrich Blaschke

sicherheitspolitischer Sprecher