Barrierefreiheit - Rampen im öffentlichen Raum

Im Interesse einer behindertenfreundlichen Stadt sollten zeitnah Verfahrensvereinfachungen erfolgen.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 

die Themen Inklusion und Barrierefreiheit sind spätestens seit Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention in aller Munde. Ein Aspekt ist die Erreichbarkeit von öffentlichen Einrichtungen und von Einzelhandelsgeschäften für Rollstuhlfahrer oder auch Menschen, die auf Rollatoren angewiesen sind, über Rampen im öffentlichen Raum. 

Anhand zweier Beispiele möchten wir das Thema verdeutlichen.  

Ein Verein, der in angemieteten Räumlichkeiten ein offenes Angebot für Menschen mit Handicap anbietet und betreibt will eine feste Rampe auf dem Gehsteig bauen um Rollstuhlfahrern den Zugang zu ermöglichen. Neben den Architekten-Kosten für die Pläne zum Bauantrag und den Baukosten für die Rampe muss der Verein nach den aktuellen Stadtratsbeschlüssen eine Sondernutzungsgebühr entrichten. Das Verfahren bis zur Erlangung der Baugenehmigung zieht sich über viele Monate hin. 

Eine Wohnungsbaugesellschaft möchte für eine in ihrem Gebäude befindliche Apotheke eine Rampe bauen, um den barrierefreien Zugang zu gewähren. Da die Vorstellungen von Denkmalschutz und Bauordnungsbehörde nicht ganz leicht in Einklang zu bringen sind zieht sich der Fall schon längere Zeit ergebnislos. 

In Interesse einer behindertenfreundlichen Stadt stellt die SPD-Fraktion zur Behandlung in den zuständigen Ausschüssen folgenden Antrag: 

Die Verwaltung prüft und berichtet  

- wie man in Fällen, wie den oben beschriebenen, die Verfahren zukünftig vereinfachen bzw. vereinheitlichen kann und  

- ob es möglich ist, bei gemeinnützigen Vereinen und Verbänden grundsätzlich auf die Sondernutzungsgebühr für Rampen im öffentlichen Raum zu verzichten. 

Mit freundlichen Grüßen 

Antragstellerin

 

Ilka Solder

Stadträtin