Keine Bewohner-Parkausweise für LKWs

Der Eintrag von LKWs auf einen Bewohnerparkausweis ist nicht nachvollziehbar!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 

jeder anspruchsberechtigte Bewohner eines Bewohnerparkgebietes erhält nur einen Bewohnerparkausweis. Besitzt ein Bewohner mehrere Fahrzeuge ist eine Erweiterung auf mehrere Fahrzeuge auf einen Bewohnerparkausweis nur in Einzelfällen möglich. Ladenbesitzer, Gaststättenpächter, Arbeitnehmer oder Gewerbetreibende in einem Bewohnerparkgebiet haben keinen Anspruch auf Ausstellung eines Parkausweises.  

Weshalb aber Bewohnerparkausweise auch für Lkw bis 7,49 t Höchstgewicht ausgestellt werden, ist den meisten Bewohnern in den Bewohnerparkgebieten nicht vermittelbar. 

Da der Bewohnerparkausweis den Bewohnern helfen sollte einen Parkplatz für ihren Pkw zu finden, sollten für Lkw keine Bewohnerparkausweise mehr ausgestellt werden. 

Deshalb stellt die SPD-Stadtratsfraktion zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag: 

Die Verwaltung prüft, ob für Fahrzeuge eine Gewichtsbeschränkung für die Ausstellung und Verlängerung eines Bewohnerparkausweises eingeführt und wie diese umgesetzt werden kann. 

Außerdem legt sie die Gründe dar, wann mehrere Fahrzeuge auf einen Bewohnerparkausweis eingetragen werden. 

Antragsteller

 

Lorenz Gradl

stv. Fraktionsvorsitzender

 

Gerhard Groh

Stadtrat