§ 108 StGB

Gemeinasmer Antrag SPD und Piratenpartei

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

seit April 2014 ist die Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung nach § 108a StGB in Kraft getreten, die nunmehr auch für Stadträte gilt. Bezüglich der Präzisierung des Tatbestandes "ungerechtfertigter Vorteil" bestehen noch Unsicherheiten, eine vom Bayerischen Städtetag eingeforderte rechtliche Würdigung des Innenministeriums steht noch aus.

Um eventuelle Verunsicherungen seitens der Mitglieder des Nürnberger Stadtrats auszuräumen stellen wir zur Behandlung im Stadtrat folgenden Antrag:

• Die Verwaltung erläutert die Änderungen des § 108a StGB und deren Auswirkungen auf die StadträtInnen 

• Sie entwickelt Leitlinien, an denen sich die Mandatstrrägerlnnen im politischen Alltagsgeschäft orientieren können und bietet eine entsprechende Schulung an.