Bewerbung um die Auszeichnung als Weltkulturerbe

Die Rathaus-SPD spricht sich für eine erneute Bewerbung aus

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 

die Stadt Nürnberg hat im Jahr 2010 beschlossen, sich mit dem Gesamtobjekt „Stadt der Menschenrechte. Geburtsstätte des Völkerstrafrechts“ um die Auszeichnung „Weltkulturerbe“ zu bewerben. Die Bewerbung wurde beim Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst abgegeben und abschließend 2012 eingereicht. Nun traf sich das Welterbekomitee, um die Vorschläge zur Aufnahme zu beraten. Nürnbergs Bewerbung wurde dabei leider abgelehnt. Begründet wurde dies u.a. damit, dass „nicht ersichtlich wird, welche Objekte im Einzelnen nominiert werden sollen“ und dass das „Kriterium als Zeugnis der Rechtsgeschichte nicht hinreichend ausgeführt worden“ sei. Auch das Kriterium, welches „die immateriellen Werte einer Stätte ausweisen soll“, sei ebenfalls nicht substantiell begründet. (entnommen: „Empfehlungen des Fachbeirates an die Kultusministerkonferenz zur Fortschreibung der deutschen Tentativliste für das UNESCO-Welterbe“ S.30 http://www.kmk.org/fileadmin/pdf/PresseUndAktuelles/2014/Abschlussbericht_Fachbeirat.pdf )

Trotz der Ablehnung halten wir es weiterhin für richtig, sich um die Auszeichnung als Weltkulturerbe zu bemühen. Eine derartige Anerkennung würde Nürnbergs Ansehen national und international erheblich steigern. Zudem würden die weitere wissenschaftliche Aufarbeitung der historischen Ereignisse und die weitere Erforschung des Völkerstrafrechtes in Nürnberg einen großen Schub erhalten. Auch der Druck, eine bessere Zugänglichkeit zu den historischen Orten zu bekommen bzw. zu erhalten, würde steigen. Die Stadt hätte damit bessere Aussichten, Förderungen von Bund und Land für diese Aufgaben zu bekommen.  

Die Bedeutung dessen, was mit den „Nürnberger Prinzipien“ und der „Stadt der Menschenrechte“ bei uns entstanden ist, kann nicht hoch genug eingeschätzt werden, da mit dieser Rechtsgeschichte wesentliche Fundamente der heutigen Weltordnung gelegt wurden. Obendrein genießt Nürnberg bei der Aufarbeitung seiner Geschichte ein hohes internationales Ansehen. Mit dem Zusammenspiel dieser Geschichtsarbeit und dem ideengeschichtlichen Geburtsort des Völkerstrafrechtes besitzen wir unverändert ein Alleinstellungsmerkmal, dass einer Auszeichnung als Welterbe würdig ist – auch wenn eine erste Bewerbung nicht erfolgreich war.  

Die SPD-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag: 

Die Stadt Nürnberg erneuert ihren Antrag für die Auszeichnung als Weltkulturerbe auf der Basis des bisherigen Antrages zum Titel „Stadt der Menschenrechte. Geburtsstätte des Völkerstrafrechts“.  Hierbei nimmt sie die Kritikpunkte aus dem Fachbeirat auf und bessert nach.  

Dabei ist in den Antrag mit einzubeziehen, dass das Memorium mit dem Saal 600 perspektivisch neue Potenziale erhalten wird. Zum einen durch die ständige Nutzung dieses Gebäudeteils mit der Ausstellung und dem authentischen Ort Saal 600, evtl. auch durch den Einbezug des ehemaligen Zellentrakts. Auf die internationale Akademie „Nürnberger Prinzipien“, die gerade den ideengeschichtlichen Aspekt mit abdeckt, sollt ebenfalls Bezug genommen werden. 

Antragstellerin

 

Dr Anja Prölß-Kammerer

Fraktionsvorsitzende