Kein Gesetz gegen Grabsteine aus Kinderarbeit

SPD über Blockade enttäuscht

Die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag lehnte im Innenausschuss einen Gesetzentwurf der SPD ab, Gemeinden in Bayern eine Handhabe zu geben, Grabsteine aus Kinderarbeit auf ihren Friedhöfen zu verbieten. Im Saarland, in Baden-Württemberg und in Nordrhein-Westfalen gibt es bereits entsprechende gesetzliche Regelungen. Die bayerischen Kommunen warten darauf bereits seit über fünf Jahren vergeblich.

 

Dazu erklärt Ilka Soldner, SPD-Stadträtin und stellvertretende Vorsitzende der Nürnberger Kinderkommission:

 

„Die Blockade durch die CSU finde ich sehr bedauerlich. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht im Oktober 2013 die Nürnberger Regelung in der Friedhofssatzung gekippt hat, müssten doch alle Parteien im Sinne der Kinderrechte an einer Lösung interessiert sein.

 

Neben dem Aspekt der Durchsetzung von Kinderrechten, wird hier definitiv die kommunale Selbstbestimmung eingeschränkt. Das Urteil läuft dem Willen des Nürnberger Stadtrates zuwider, der im Interesse der Würde des Ortes der Totenbestattung dort keine Grabsteine haben will, deren Material in einem weltweit geächteten Herstellungsprozess durch schlimmste Formen der Kinderarbeit gewonnen wird.

 

Das in Nürnberg angestrebte Verbot ist ein Baustein in den Bemühungen des Stadtrates, Kinderarbeit zu bekämpfen. Mitglieder des Stadtrates haben bereits 2006 im Bau-  und Vergabeausschuss einen Beschluss gefasst, dass bei Beschaffungen der Stadt Nürnberg nur Produkte Berücksichtigung finden, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der Konvention Nummer 182 der Internationalen Arbeitsagentur (ILO) hergestellt und erbracht wurden.“