Urlaubstag für werdende Väter

Auch unverheirateten Vätern sollte bei der Geburt des Kindes Dienstbefreiung gewährt werden.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 

Väter haben nach dem TVÖD und dem entsprechenden Beamtenrecht  bei der Geburt ihres Kindes Anspruch auf einen Tag bezahlte Arbeitszeit- bzw. Dienstbefreiung. Unverheiratete Väter, die mit ihrer Lebensgefährtin zwar zusammenleben, aber nicht im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes, haben diesen Anspruch nicht. 

Trotz des vom Gesetzgeber postulierten besonderen Schutzes von Ehe und Familie sieht die SPD-Fraktion in dieser Regelung einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. 

Wir bitten daher, auf den Ebenen des Deutschen und des Bayerischen Städtetages und seiner Fachausschüsse  tätig zu werden, um diese Ungleichbehandlung abzuschaffen. 

Abgesehen von einer diesbezüglich notwendigen Regelung auf Bundes- und Landesebene stellt die SPD-Stadtratsfraktion zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag: 

Die Verwaltung prüft, ob in diesen Fällen eine gesonderte Regelung bei der Stadt Nürnberg möglich ist, die unverheirateten Vätern bei der Geburt ihres Kindes einen Tag bezahlte Arbeitszeit- bzw. Dienstbefreiung gewährt.

Mit freundlichen Grüßen 

Antragstellerin

 

Gabriele Penzkofer-Röhrl

stellvertr. Fraktionvorsitzende