Ausschluss von Kinderarbeit

Welche Folgen hat das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts?

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

den Medien war zu entnehmen, dass das Bundesverwaltungsgericht die Nürnberger Regelung in der Friedhofssatzung, nach der Grabsteine auf den Nürnberger Friedhöfen nachweislich ohne Kinderarbeit hergestellt sein müssen, gekippt hat. 

Die SPD-Stadtratsfraktion bedauert dies sehr und stellt daher für den Ausschuss für Recht, Wirtschaft und Arbeit folgenden Antrag:

Die Verwaltung berichtet, welche Folgen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts für die Stadt Nürnberg hat und stellt dar, welche Möglichkeiten bestehen, um diese im Sin-ne der weltweiten Ächtung von Kinderarbeit wichtige Regelung zu erhalten.

 

 

 

Antragstellerin

 

Ilka Soldner