Gemeinsame Sitzung des Stadtplanungs- und Rechts- und Wirtschafts-ausschusses am 18.07.2013

TOP 1: Vergnügungsstättenkonzept für die Stadt Nürnberg Gutachten zum Vergnügungsstättenkonzept

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

mit der Vorlage des Vergnügungsstättenkonzeptes ist die Grundlage gegeben, die Problematik „Vergnügungsstätten“ (insbesondere Spielhallenentwicklung) öffentlich zu diskutieren.

Der von der Verwaltung vorgeschlagene Weg erscheint uns geeignet zu sein, die fachliche Diskussion unter Einbeziehung der Bürgerschaft zu führen. Dazu bedarf es aber einiger Vorarbeiten, damit die Öffentlichkeit auch das vorliegende Gutachten objektiv bewerten kann.

Die SPD-Stadtratsfraktion beantragt deshalb:

Die Verwaltung wird beauftragt, folgende Sachverhalte in Ergänzung zum Gutachten vorzulegen:

1. Eine Darstellung der bisherigen Genehmigungsverfahren

2. Eine Beschreibung der bisherigen Anwendung

a) des Baurechtes

b) der Planungsrechtlichen Kriterien

c) des Ordnungs- und Gewerberechts

d) der Sondernutzungssatzung

e) der Gestaltungssatzung

3. Eine Auflistung, ob es Objekte gibt, wo aufgrund der bestehenden Rechts- und Satzungslage ein Rückbau der Spielhallen gefordert wird oder werden kann.

4. Eine Einschätzung über die Wirkung der vorgeschlagenen 5 Zulässigkeitsbereiche auf den Bestand.

5. Eine Erläuterung, ob nicht die Gefahr besteht, dass der Bestand erhalten bleibt bzw. sich ausweitet und in den 5 Zulässigkeitsbereichen zusätzliche Spielstätten entstehen?

6. Eine Erklärung, wie ein Totalausschluss von Vergnügungsstätten in Kerngebieten begründet wird und wie diese durch gezielte Bauleitplanungen verhindert werden (z. B. Erfahrung mit Bebauungsplan in der Altstadt für Gaststättenentwicklung, Erhaltungssatzungen) kann?

Begründung:

Insgesamt erscheint uns das vorliegende Vergnügungsstättenkonzept als praktikabler Einstieg für eine öffentliche Diskussion und in der Summe für eine Stadtratsentscheidung. Unabhängig davon stellt die SPD-Stadtratsfraktion fest, dass die Problemlösung auf Bundes- und Landesebene liegt und diese Ebenen durch entsprechende Gesetze die Kommunen handlungsfähig machen müssen.

Die SPD-Stadtratsfraktion fordert deshalb die Regierungen und Parlamente von Bund und Land auf, die entsprechenden Gesetze und Verordnungen zu beschließen, die zur Einschränkung von Vergnügungsstätten, Spielhallen, Wettbüros u.ä. führen.