Baukostensteigerungen nach Architektur-Wettbewerben

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

wie von der Stadtverwaltung mitgeteilt wurde, gehen die städtischen Planungen für den Neubau der Feuerwache 1 von erheblichen Mehrkosten verglichen zur Kostenannahme der Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2007 aus Ein Teil der Mehrkosten resultiert nachvollziehbar aus den  höheren Bau-, Material- und Architektenkosten, die heute angesetzt werden müssen und die deutlich über den Annahmen liegen, die vor sechs Jahren gemacht wurden. Hinzu kommen besondere Anforderungen an den Bau, da an dieser Stelle ein Regenrückhaltebecken überbaut werden muss.

Die Kostenannahmen liegen heute aber auch deshalb deutlich über den früheren Bewertungen, da offenbar Flächen und Bedarfe für die Feuerwache 1 schlicht zu gering angesetzt bzw. im Architekturentwurf falsch berücksichtigt wurden. Insofern lagen schon zum Zeitpunkt des Wettbewerbsabschlusses die zu erwartenden Kosten neun Millionen Euro über dem Ansatz, der in der Machbarkeitsstudie verkündet wurde. Erkannt wurde diese Differenz aber offenbar erst in einer weiteren Vorplanungsphase – mit dem nun bekannten Preisschock.

Die Kosten für die Feuerwache 1 liegen damit zwar noch vor der endgültigen Beschlussfassung des Stadtrates und vor Beginn des Baus offen auf dem Tisch, doch der Wert des Architekturwettbewerbs über die funktionalen, städtebaulichen und gestalterischen Gesichtspunkte hinaus, scheint mehr als getrübt. Es ist aus unserer Sicht  sehr unklar, ob nicht schon früher Fehler hätten erkannt und Anpassungen hätten vorgenommen werden müssen.

Die SPD-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:

Die Verwaltung nimmt zu folgenden Fragen Stellung:

  1. Welche Konsequenzen zieht die Bauverwaltung aus den bei der Feuerwache 1 gemachten Erfahrungen, um künftig keine derartigen Überraschungen zu erleben?
  2. Wie können bei künftigen Wettbewerbs-Entscheidungen die jeweils für die eingereichten Entwürfe zu erwartenden Baukosten berücksichtigt, bewertet und überprüft werden?
  3. Kann, und wenn ja, wie kann rechtsverbindlich in der Auslobung für einen Wettbewerb sichergestellt werden, dass bei einer Überschreitung des Kostenansatzes der betreffende Teilnehmer ggfs. ausgeschlossen wird.
  4. Welche Pflichten bzw. Haftungen müssen bzw. sollten die Architekturbüros künftig übernehmen, die die Wettbewerbe im Auftrag der Stadt durchführen und begleiten?  
  5. Wie ist es möglich, neue Erkenntnisse, die im Laufe eines Wettbewerbs oder die Anhand der eingereichten Entwürfe gewonnen werden, ohne Verzögerungen in das weitere Planungsverfahren einfließen zu lassen, um spätere riesige Preisanpassungen zu verhindern?
  6. Wie können die Architekten, die an Wettbewerben teilnehmen, dazu gebracht werden, fundiert nachzuweisen,

a) dass die Vorgaben aus den Pflichtenheften korrekt eingehalten wurden,

b) dass von ihnen gemachte Kostenangaben realistisch sind und

c) dass Planungsfehler, die ihnen unterlaufen sind, nicht sogar noch zu steigenden Honorarforderungen führen?