Optimierung der Eintragungsorte für das bevorstehende Volksbegehren zu den Studiengebühren

Studierenden soll Eintragung erleichter werden

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

am 22.10.2012 wurde das Volksbegehren "Nein zu Studiengebühren" vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof für zulässig erklärt. Die Eintragungsfrist des Volksbegehrens ist vom 17. bis zum 30. Januar 2013. Während dieser Frist haben alle bayerischen Wahlberechtigten die Möglichkeit, sich in die Unterstützerlisten des Volksbegehrens einzutragen.

Bereits bei den letzten Volksbegehren wurden zum Beispiel mit verlängerten Öffnungszeiten der Eintragungsräume Verbesserungen für die Bürgerinnen und Bürger vorgenommen.

Nun sollte eine weitere Verbesserung und zwar für die Standorte der Eintragungsräume gesucht werden. So wäre es sicherlich sehr sinnvoll, insbesondere Studentinnen und Studenten die Eintragung zu erleichtern, indem in Uni- und Hochschulnähe Eintragungsorte geschaffen werden könnten.

Die SPD-Stadtratsfraktion stellt daher zu Behandlung im nächsten Stadtrat folgenden

Antrag:

Die Verwaltung wir gebeten zu prüfen, ob eine Optimierung der vorgesehenen Eintragungsorte für das bevorstehende Volksbegehren möglich ist.

Mit freundlichen Grüßen