Bewusste Irreführung der Bevölkerung

ÖDP ignoriert Rechtslage für die Stromleitung am Marthweg

  • von  Gerald Raschke
    19.09.2012
  • Beiträge, Raschke, Umwelt

Zum Antrag der ödp, die neue Stromleitung am Marthweg unterirdisch zu verlegen, erklärt der planungspolitische Sprecher der SPD-Stadtratsfraktion Gerald Raschke:

„Die Regierung von Mittelfranken hat mit Beschluss vom 19.12.2011 die Genehmigung für den Neubau der 110 kV-Freileitung entlang des Marthweges erteilt. Da die Auslegungs- und Klagefrist bereits abgelaufen ist, ist der Beschluss rechtskräftig und unanfechtbar. Dem Antragsteller ist dieser Sachverhalt bekannt. Der Antrag ist deshalb eine bewusste Irreführung der Bevölkerung im Siedlungsgebiet und damit purer Populismus. Denn bereits im Jahr 2010 wurden auf Antrag der SPD-Stadtratsfraktion alle Varianten geprüft und im Umweltausschuss intensiv und einvernehmlich diskutiert.

Welche „Konsequenzen“ hätte der Antrag also?

Bei einer Erdverkabelung müsste das Planfeststellungsverfahren erneut durchgeführt werden. Denn selbst wenn die N-Ergie eine Verlegung unter der Erde vornehmen wollte, wäre dies nach dem rechtskräftigen Planbeschluss gar nicht zulässig. Auch dieser Sachverhalt müsste der ödp bekannt sein, wenn sie sich entsprechend informiert hätte. Es handelt sich also um einen Schaufensterantrag, wie ich ihn in meiner langjährigen Stadtratstätigkeit selten erlebt habe.

Zum Sachverhalt selbst stelle ich deshalb noch einmal folgendes fest:

Im Anhörungsverfahren wurden verschiedene alternative Trassen- und Ausbauvarianten vorgebracht und untersucht. Bei der Variantenbewertung wurde ebenfalls bereits der Einsatz moderner Spühlbohrtechniken berücksichtigt. Untersucht wurde eine teilweise beziehungsweise vollständige Verkabelung der Planvariante, drei Freileitungsvarianten westlich der Planvariante durch das Vogelschutzgebiet und vier Varianten mit ganzer oder teilweiser Verkabelung durch das Hafengelände. Bei den Varianten mit ganzer oder weitgehender Verkabelung müsste auf Privatgrundstücke (Hafen, Forst) zurückgegriffen werden. Die Eigentümer haben ihr Einverständnis nicht gegeben. Außerdem wurden diese Varianten aus Gründen des Naturschutzes, aus technischen und aus Kostengründen ausgeschlossen, da die Kabeltrasse komplett freigehalten werden müsste und damit deutlich höhere Eingriffe in das Vogelschutzgebiet erforderlich wären. Hinzu kommt, dass bei der Unterquerung des Donau-Main-Kanals hohe technische Anforderungen zu beachten gewesen wären und die Kosten mehr als das dreifache der Planvariante betragen hätten.“

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