Neue Bäckerein St. Leonhard-Schweinau

Ein neuer Backbetrieb konnte angesiedelt werden - mit eingebundenem Video

  • von  Schulung
    14.09.2012
  • Beiträge
Hörnchen in einem Supermarkt

Lecker Gebäck

Neuer Backbetrieb. Im Mai 2010 wurden Frequenzen für den drahtlosen Netzzugang in den Frequenzbereichen 800 MHz, 1,8 GHz, 2,0 GHz und 2,6 GHz im Wege einer Versteigerung vergeben. Die Zuteilungen der 800-MHz-Frequenzen sind jeweils mit einer stufenweisen Aus- und Aufbauverpflichtung verbunden. Ein Netzbetreiber ist danach verpflichtet, in allen Bundesländern bei der Nutzung der 800-MHz-Frequenzen stufenweise Gebiete nach vier Prioritätsstufen mit Breitbandanschlüssen zu versorgen. Vorrangig sollen dazu Gemeinden mit weniger als 5000 Einwohnern (Prioritätsstufe 1) mit mobilem Breitband versorgt werden, in den folgenden Stufen dann auch größere Städte.

Zwischenüberschrift

Hierzu hatten die Bundesländer im Vorfeld die mit Breitbandtechnologien unversorgten bzw. unterversorgten Städte und Gemeinden benannt, die entsprechend ihrer Einwohnerzahl in die vier Prioritätsstufen unterteilt wurden. Die Zuteilungsinhaber der 800-MHz-Frequenzen, Telekom Deutschland GmbH, Vodafone D2 GmbH und Telefónica Germany GmbH & Co.OHG, sind aufgrund der stufenweisen Versorgungsauflage verpflichtet, zunächst mindestens 90% der Bevölkerung der benannten Städte und Gemeinden einer vorangegangenen Prioritätsstufe zu versorgen, bevor mit der Versorgung der Städte und Gemeinden einer darauf folgenden Prioritätsstufe begonnen werden kann.

  • Stichpunkt 1
  • Stichpunkt 2

Die Zuteilungsinhaber von 800-MHz-Frequenzen sind damit verpflichtet, vor einer freizügigen Nutzungsmöglichkeit dieser Frequenzen die genannte Auflage zu erfüllen.

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