Vorzeitiger Rentenbezug für SGB-II-Empfänger

Diese Regelung benachteiligt ältere Langzeitarbeitslose

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 

nach dem Sozialgesetzbuch II sind SGB-II-Empfänger/innen verpflichtet, andere (vorrangige) Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen, wenn dadurch der Bezug von Arbeitslosengeld II beseitigt, verkürzt oder vermindert werden kann.  

Nach unseren Informationen werden in anderen Kommunen Jobcenter-Kunden ab dem 62. Lebensjahr aufgefordert, eine Rentenauskunft vorzulegen. Nach Prüfung durch das Jobcenter werden die Betroffenen dann aufgefordert, mit Vollendung des 63. Lebensjahrs die vorzeitige Altersrente zu beantragen. Wer dieser Aufforderung nicht nachkommt, muss damit rechnen, dass das Jobcenter für ihn die Altersrente beantragt. Dies ist in der Regel mit den üblichen Abschlägen bei vorzeitigem Renteneintritt verbunden. Die Stadt München hat sich bereits dafür eingesetzt, dass diese altersdiskriminierende Regelung abgeschafft wird.

Vor diesem Hintergrund und angesichts der Situation älterer Langzeitarbeitsloser in Nürnberg stellt die SPD-Stadtratsfraktion folgenden Antrag:

 1.  Die Verwaltung berichtet, wie im Jobcenter Nürnberg bei den oben genannten Fällen verfahren wird und wie viele Nürnberger Bürger/innen aktuell und in den nächsten Jahren von dieser Regelung betroffen sind.

 2.  Der Sozialausschuss fordert die Stadt Nürnberg auf, sich über die Gremien des Städtetags dafür einsetzen, dass diese Regelung, die ältere Langzeitarbeitslose, benachteiligt, abgeschafft wird.

 

 

 

 

Christine Limbacher