Zur aktuellen Steuerdebatte erklären der Fraktionsvorsitzende der SPD-Stadtratsfraktion Christian Vogel und Stadtkämmerer Harald Riedel unisono, dass eine Anhebung der Grundsteuer in den nächsten Jahren nicht völlig ausgeschlossen werden kann. Anders lautende Beteeuerungen wären unseriös, da Kostensteigerungen den Finanzbedarf der Stadt in die Höhe treiben könnten und die Option auf Mehreinnahmen zur Gegenfinanzierung deshalb offen bleiben muss. Gleichwohl enspricht die Behauptung, es gäbe bereits Beschlüsse für eine Anhebung der Grundsteuerbelastung um 10 Prozent pro Bürger keineswegs der Wahrheit.
Da die Stadt wie jedes Unternehmen steigende Kosten, zum Beispiel für Gehälter, Energie und Dienstleistungen zu decken hat, würde sich Kämmerer Harald Riedel wünschen, auch mehr Einnahmen aus dieser Steuer erzielen zu können. Weil das Berechnungsverfahren für die Grundsteuer aber momentan zwischen Bund und den Ländern neu verhandelt wird, kann heute nicht gesagt werden, wer künftig wie viel Grundsteuer zu zahlen hat. Diese Entscheidung wird zunächst auf nationaler Ebene getroffen. Danach ist prüfen, wie hoch das Steueraufkommen für die Stadt Nürnberg sein wird. Um keine Löcher im Haushalt entstehen zu lassen, sollte das Aufkommen nach der Entscheidung in Berlin mindestens so hoch sein wie heute. Um mit den dargelegten höheren Ausgaben Schritt halten zu können, könnte auch ein höherer Eingang in der Stadtkasse nötig werden.
Wie diese Einnahmen erreicht werden können, hängt wiederrum vom künftigen Berechnungsverfahren ab, für welches derzeit unterschiedliche Modelle zwischen dem Bund und den Ländern diskutiert werden. Die Aussage, die Stadt wolle 10 Prozent mehr verlangen und jeder Bürger muss daher 10 Prozent mehr bezahlen ist also völlig spekulativ. Richtig ist nur, dass die Stadt steigende Ausgaben, die sie nicht selbst verschuldet hat, durch steigende Einnahmen finanzieren will. Ansonsten müssten mehr Schulden gemacht werden. Wie sich der Bedarf aber genau darstellt und welche Konsequenzen das für die Grundsteuerbelastung der Bürgerinnen und Bürger hat, kann erst diskutiert und analysiert werden, wenn die Entscheidung auf nationaler Ebene getroffen wurde, wie die Grundsteuer künftig überhaupt zu berechnen ist.
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