Bildung ist zukunftsentscheidend - Arbeit-von-Morgen-Gesetz

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Coronakrise überschattet derzeit alles. In vielen Betrieben wurde Kurzarbeit eingeführt, die ersten Entlassungen werden ausgesprochen und Ausbildungsplätze werden abgebaut. Die Trends in Industrie, Handwerk, Dienstleistung und allgemein in der Arbeitswelt bleiben trotzdem so aktuell wie drängend. Allen voran die Digitalisierung und der Weg in eine CO2-freie Wirtschaft.

Mit Blick auf Ausmaß und Geschwindigkeit des Strukturwandels in der Arbeitswelt soll die gemeinsame Verantwortung der Sozialpartner für die Ausbildung neuer Fachkräfte und die Weiterbildung der Beschäftigten über die bestehenden Fördermöglichkeiten hinaus verstärkt und präventives gemeinsames Handeln für beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zusammen mit der Stadt Nürnberg unterstützt werden.

Damit diese Transformation sozial abläuft, brauchen Beschäftigte Perspektiven. Ein neues Gesetz, dem nach Bundestag nun auch der Bundesrat zugestimmt hat, liefert solche Perspektiven. Im Zentrum steht dabei die verbesserte Förderung von Weiterbildung und Qualifizierung.

Zudem braucht es auch Perspektiven für diejenigen, die bisher bereits arbeitslos sind. Die Weichen hierfür müssen jetzt gestellt werden. Dabei sind auch hier verschiedene Akteure, insbesondere die Agentur für Arbeit und das Jobcenter gefragt. Es bedarf eines arbeitsmarktpolitischen Instrumentenkastens, der Arbeitslose unterstützt und wieder in gute Arbeit bringt. Die im Stadtrat am 4. März 2020 eingebrachte Vorlage „Arbeitslosigkeit und Langzeitarbeitslosigkeit“ hat dazu ausführliche Analysen und Handlungsansätze dargestellt, die aufgrund der Corona-Pandemie gegebenenfalls angepasst werden müssen, jedoch grundsätzlich nicht an Bedeutung verloren, sondern im Gegenteil an Dringlichkeit gewonnen haben. Es steht zu befürchten, dass bereits bisher am Arbeitsmarkt benachteiligte Gruppen weiter zurückfallen und weniger gut qualifizierte Personen, die aufgrund der guten Arbeitsmarktlage der vergangenen Jahre integriert werden konnten, wieder in Arbeitslosigkeit geraten. Hier muss gegengesteuert werden.

Das Arbeit-von-Morgen-Gesetz (Gesetze zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung) soll Unternehmen und vor allem Beschäftigte im Strukturwandel unterstützen und Weiterbildung besser fördern. Viele Berufe werden sich im Zuge von Digitalisierung und ökologischem Umbau in der Industrie, Handwerk, aber auch in der Dienstleistungsbranche stark verändern.

Das Gesetz liefert die für diese Transformation dringend benötigte Unterstützung - vom Anspruch auf Förderung eines Berufsabschlusses, Verstetigung der Assistierten Ausbildung über Veränderungen bei der Arbeitssuchendmeldung bis hin zur Weiterentwicklung der Qualifizierungsförderung.

Um den Wirtschaftsstandort Nürnberg und den Arbeits- und Ausbildungsmarkt zukunftsorientiert zu entwickeln und die soziale Situation für prekär Beschäftigte, Arbeitsuchende und junge Menschen an der Schwelle zu stabilisieren, ist angesichts der großen Herausforderungen noch mehr als bisher ein akteurs-, rechtskreis- und ressortübergreifendes Denken und Handeln erforderlich. Wirtschaftsförderung, Arbeitgeber und Ausbildungsbetriebe, Schule, Jugendhilfe, Arbeitsagentur und Jobcenter sowie die Träger von Qualifizierung und Beschäftigungsförderung sind aufgefordert, über die bekannten Instrumente hinaus neue, kreative Ansätze zu entwickeln.

Die SPD-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im Stadtrat folgenden

Antrag:

  • Die Verwaltung berichtet über die aktuelle Situation der Beruflichen Bildung (Duale Ausbildung, Assistierte Ausbildung, Duale Studiengänge, Berufsschulen, Berufsfachschulen) und die Auswirkungen der Coronakrise auf die Berufliche Bildung. Der Bericht soll in Zusammenarbeit mit der IHK, HWK und der Agentur für Arbeit in Nürnberg unter Berücksichtigung der verschiedenen Branchen erfolgen.
  • Die Verwaltung berichtet insbesondere über die Situation zum Ausbildungsstart 2020/2021. Falls es zu diesem Zeitpunkt zu einem Rückgang der Ausbildungsplätze kommt, prüft die Verwaltung zusammen mit den zuständigen Akteuren
    a) die Möglichkeit der Ausweitung der Ausbildung an den Berufsfachschulen und
    b) die Möglichkeit eines unterjährigen dualen Ausbildungsstarts an der Berufsschule für Betriebe, die möglicherweise aufgrund der aktuellen Situation später Auszubildende einstellen, sowie
    c) welche weiteren Instrumente des Übergangsmanagements und der Unterstützung für Ausbildungsbetriebe und Ausbildungssuchende geeignet sein könnten, um mehr Ausbildung zu realisieren.
  • Die Verwaltung greift die in der Stadtratsvorlage vom März 2020 „Arbeitslosigkeit und Langzeitarbeitslosigkeit in Nürnberg“ ausgeführten Analysen und Handlungsansätze auf und verfolgt diese, mit der erforderlichen Anpassung an die geänderte Situation aufgrund der Corona-Pandemie, systematisch weiter. Wichtige Akteure sind dabei neben den bereits genannten das Jobcenter Nürnberg-Stadt und die städtische Beschäftigungsgesellschaft NOA gGmbh.
  • Die Verwaltung berichtet in Zusammenarbeit mit den Wirtschaftsverbänden, Agentur für Arbeit, Kammern und Gewerkschaften über das Arbeit-von-Morgen-Gesetzes und zeigt Handlungsmöglichen der Stadt Nürnberg auf

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Antragsteller

Harald Dix
Stadtrat

 

und

 

Claudia Arabackyj
Stadträtin