Verkauf von Grundstücken/Einlage/Erbbaurecht

Wie sind die Vor- und Nachteile aller Verkaufsformen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,  

der Verkauf städtischer Grundstücke für den Wohnungsbau erfolgte bisher klassisch über den Verkauf an den Meistbietenden und seit einem Jahr auch über die Konzeptausschreibung. Eine weitere Möglichkeit ist der Verkauf von Grundstücken in der Form einer Einlage oder nach dem Erbbaurechtsgesetz (z.B. an die städtische Wohnungsbaugesellschaft wbg). Die beiden letzten Formen werden bzw. wurden in Nürnberg unseres Wissens bisher nicht praktiziert.  

Um die Vor- und Nachteile aller Verkaufsformen, insbesondere bei der Einlage und dem Erbbaurecht, einschätzen und dem Wohnungsmarkt so schnell als möglich Wohnbaugrundstücke zur Verfügung stellen zu können, stellt die SPD-Stadtratsfraktion zur Behandlung im Stadtplanungsausschuss und im Ausschuss für Recht, Wirtschaft und Arbeit folgenden

Antrag   

  1. Die Verwaltung berichtet über die bisherigen Erfahrungen der unterschiedlichen Verkaufsformen (Meistbietend, Konzeptausschreibung) und zeigt Vor- und Nachteile auf. 
  2. Die Verwaltung stellt die Vor- und Nachteile bei der Einlage bzw. bei der Realisierung von Wohnungsbau in Form des Erbbaurechts gegenüber. 
  3. Die Verwaltung prüft, welche städtischen Grundstücke in Form einer Einlage bzw. in Erbbaurecht an die wbg übertragen werden können.  

Mit freundlichen Grüßen

Antragsteller

Gerald Raschke

planungspolitischer Sprecher