Gesetzentwurf für eine Krankenhausreform

SPD sieht Nachbesserungsbedarf

  • von  Katja Strohhacker
    24.06.2015
  • Beiträge, Strohhacker

Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der  SPD-Stadtratsfraktion und Verwaltungsrätin des Klinikum Nürnbergs, Katja Strohhacker, fordert Nachbesserungen bei dem Regierungsentwurf für ein Krankenhausstrukturgesetz (KSHG), da die genannten Ziele, Qualität  und Patientenorientierung mit diesem Regierungsentwurf nicht zu erreichen sind. 

Konsequente Patientenorientierung erfordert, dass in den Krankenhäusern die dafür notwendigen Ressourcen und Strukturen vorgehalten werden können. Dazu zählt auch eine bessere Personalausstattung, um die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten zu verbessern und Nachwuchskräfte für die Gesundheitsberufe begeistern zu können.  

„Die nun vorliegende Krankenhausreform propagiert zwar eine Qualitätsoffensive kürzt aber gleichzeitig auf breiter Front die finanziellen Mittel“, so die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Katja Strohhacker.  

Der 2013 eingeführte Versorgungszuschlag soll demnach Ende 2016 ersatzlos wegfallen. In den Jahren 2016 – 2018 soll ein Pflegestellen-Förderprogramm schrittweise eingeführt werden. Da aber die zusätzlichen Stellen nur zu 90 % gefördert werden und der Versorgungszuschlag ab Januar 2017 entzogen wird, wird sich das Klinikum diese Stellen nicht leisten können, da dann nicht einmal mehr der bisherige Bestand an Stellen finanziert werden kann.  

De facto müssen die Mittel für das Pflegestellen-Förderprogramm  von den Krankenhäusern selbst aufgebracht werden. Um diese finanzieren zu können müssen demnach im Personalbereich außerhalb der Pflege (Ärzte, med-technischer Dienst, Hol- und Bringdienst, Technik, Verwaltung usw.) deutlich mehr Stellen abgebaut werden, als im Pflegebereich möglicherweise dazu kommen. Damit hat das Pflegestellen-Förderprogramm ein Volumen, das diesen Namen nicht verdient. 

Katja Strohhacker erklärt dazu: „Wir sind froh, dass wir in Nürnberg eine wohnortnahe und gut funktionierende Krankenhausstruktur haben. Krankenhäuser sind ein Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Diese muss auch ausreichend finanziert sein. Dazu gehören laufende Betriebs- und Personalkosten inklusive Lohn- und Tarifsteigerungen genauso wie dringend notwendige Investitionen. Bundesweit liegt der Investitionsbedarf laut Deutscher Krankenhausgesellschaft jährlich bei 6 Milliarden Euro, die tatsächliche Förderung durch die für Investitionskosten zuständigen Länder nur bei etwa 2,7 Milliarden Euro jährlich. Diese Investitionslücke geht der Gesetzesentwurf nicht an. Bund und Länder müssen ihrer gemeinsamen Verantwortung gerecht werden und dringend nachbessern. Insbesondere darf der Versorgungszuschlag nicht entfallen.“ 

Auch der sogenannte Fixkostendegressionsabschlag, der an die Stelle des Mehrleistungsabschlags tritt, weckt Befürchtungen, dass damit für die Krankenhäuser höhere Abschläge entstehen und sich so die finanzielle Situation verschlechtert.

Für das Klinikum in Nürnberg wie auch die anderen Krankenhäuser der Region befürchtet Strohhacker nach dem KSHG Entwurf anstatt der angekündigten Verbesserungen eher Verschlechterungen. Sie fordert darum im Sinne der bestmöglichen Versorgung dringende Korrekturen am Entwurf.  

Gabriela Heinrich und Martin Burkert unterstützen die Forderung der SPD-Bundestagsfraktion, die Mittel für das geplante Pflegestellenförderprogramm zu verdoppeln. Die beiden Nürnberger SPD-Bundestagsabgeordneten wollen im Bundestag darauf drängen, dass 1,3 Milliarden Euro zusätzlich für die Pflege am Bett zur Verfügung gestellt werden.

 

Nürnberg, 24. Juni 2015