Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen
Der Bundestag hat am 21.5.2015 den Entwurf des Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen beschlossen. Die Förderbereiche umfassen
- Maßnahmen zur Lärmbekämpfung bei Straßen, sowie Maßnahmen zur Bekämpfung von Schienen- oder Industrielärm,
- Brachflächenrevitalisierung als Teil von Städtebaumaßnahmen und
- Barriere Abbau im ÖPNV, sofern die Maßnahme als Bestandteil des Städtebaus anzusehen ist.
Die genannten Maßnahmen sind nunmehr aus den 3,5 Mrd. Euro umfassenden Sondervermögen zur Unterstützung finanzschwacher Kommunen förderfähig. Die SPD-Stadtratsfraktion bittet die Verwaltung, die vor uns liegenden Investitionsvorhaben auf ihre Förderfähigkeit durch das Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen zu überprüfen und gibt einen Bericht im zuständigen Ausschuss.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Anja Prölß-Kammerer
Fraktionsvorsitzende
Gerald Raschke
Planungspolitischer Sprecher