Haus- und Gartenarbeits-Verordnung

Eine Anpassung der seit 20 Jahren gültigen Satzung wird immer wieder diskutiert!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 

am 29. September 1995 wurde die Verordnung der Stadt Nürnberg über die zeitliche Beschränkung ruhestörender Haus- und Gartenarbeit beschlossen. Der Tag der Bekanntmachung war der 11.10.1995. Diese Verordnung ist unter anderem für die Kleingärtner von Bedeutung. Sie regelt zum Beispiel, wann sie rasenmähen dürfen. Auch Heimwerker können von den Ruhe und Arbeitszeiten der Verordnung betroffen sein.  

Nach § 3 der Satzung gilt die Satzung 20 Jahre. Unter anderem bei den Kleingärtnern wird eine Anpassung der bisher geltenden Arbeits- und Ruhezeiten immer wieder diskutiert.  

Die SPD-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag 

Die Verwaltung berichtet 

1.    über die Erfahrungen mit den bisher in § 1 Absatz 1 genannten Ruhe- und Arbeitszeiten

2.    ob eine neue Verordnung erlassen werden soll 

3.    falls ja, ob darin auch Änderungen der Ruhezeiten beabsichtigt ist. 

Mit freundlichen Grüßen

Antragsteller

 

Gerhard Groh

Stadtrat