Rechtssicherheit in der Tagespflege - Apell an den Deutschen Städtetag

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

in Nümberg fehlen nach wie vor Kinderbetreuungsplätze. Erzieherinnen und Krippen können den Bedarf an Betreuung der unter Dreijährigen nicht decken. Das Modell der Tagesmütter ist diesbezüglich nicht nur hilfreich, sondern erlaubt auch Eltem und Erzieherinnen zwischen unterschiedlichen Betreuungsarten zu wählen.

Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration schreibt auf seinem Internetauftritt hierzu folgendes: "Die Tagespflege ist neben institutionalisierten Betreuungsformen wie Krippen und altersgeöffneten Kindergärten, insbesondere für unter Dreijährige eine unverzichtbare Ergänzung des Betreuungsangebots. Sie hat ihre Stärken insbesondere in der Familiennähe und in flexiblen Betreuungszeiten. Bayernweit sind derzeit mehr als 16.000 Tagespflegeplätze registriert."

Laut § 22 SGB VIII (Bundesgesetz) ist Kindertagespflege, die eine familienähnliche Betreuung bietet, der institutionellen Betreuung "gleichrangig" gestellt. Zudem haben Eltern die gesetzlich festgeschriebene Wahlmöglichkeit zwischen einer Betreuungseinrichtung und einer Kindertagespflegeperson (KTPP) zu wählen. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Gerichtsurteile, die vor allem Lärm von Kindem als grundsätzlich hinzunehmend beurteilen.

Diese Urteile beziehen sich jedoch hauptsächlich auf die institutionelle Betreuung und erschweren die Situation der Kindertagespflegepersonen weiterhin. Diese sind ohnehin schon zahlreichen Schwierigkeiten ausgesetzt, sei es hinsichtlich der Sicherung der Entgelte oder die kaum vorhandene (kommunale) Unterstützung.

ln der Realität werden oben genannte Urteile also nicht gleichberechtigt für die institutionelle Betreuung und KTTP's herangezogen. Ein Fall in Nümberg, bei dem eine Tagesmutter ihre Wohnung aufgrund von Beschwerden der Nachbarinnen nicht zur weiteren Nutzung der Kinderbetreuung heranziehen darf, signalisiert die fehlende Wertschätzung der Kindertagespflege jenseits institutioneller Betreuung. Der Fall aus Nürnberg ist jedoch kein Einzelfall, zahlreiche Urteile priorisieren die Anliegen von Mieterlnnen, die sich gegen die Kindertagespflege in privaten Wohnungen aussprechen. Kindertagespflegepersonen haben diesbezüglich also keine Rechtssicherheit, sie sind ständig mit der Gefahr konfrontiert ihre Wohnung und damit gleichzeitig ihre Berufstätigkeit zu verlieren.

Hinzu kommt die Unsicherheit hinsichtlich des Einkommens der KTTP's. Diese bekommen eine Pauschale pro Kind und Stunde vom Jugendamt überwiesen. Durch die Veränderung des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG), müssen die Kindertagepflegepersonen von diesem Entgelt alle anfallenden Kosten tragen, neuerdings auch die Verpflegungskosten. Eine weitere Änderung sieht vor, dass die Bezahlung der Ausfallzeiten der Tagespflegepersonen in Zukunft entfallen soll. Durch diese Änderungen werden die Tagespflegepersonen vor finanzielle Herausforderungen gestellt.

Kommunalpolitisch sind uns hier weitgehend die Hände gebunden, da wir keine entsprechenden Regelungen festlegen können.

Deshalb senden wir folgenden Appell an den Deutschen Städtetag:

"Der Deutsche Städtetag setzt sich für die Schaffung von Rechtssicherheit für Kindertagespflegepersonen ein, insbesondere hinsichtlich der Ausübung ihres Berufes in Wohnräumen. Die Berufsverbände der Tagespflegepersonen sind beratend einzubeziehen."