Antrag zu TOP 1 des RWA am 4.12.2013 - Vollzug des Ladenschlussgesetzes

Durchführung einer repräsentativen BürgerInnenbefragung zu den verkaufsoffenen Sonntagen im Rahmen der Nürnberger Wohnungs- und Haushaltsbefragung

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 

nach § 14 des Ladenschlussgesetzes dürfen Gemeinden anlässlich von eingeführten und bedeutsamen Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen jährlich höchstens vier verkaufsoffene Sonn- und Feiertage festsetzen. In Nürnberg bewährte sich dabei in den vergangenen Jahren die 2+2 Regelung (Südstadt und Gesamtstadt getrennt). Durch diese 2+2 Regelung ist die zulässige Höchstzahl von vier Sonntagen ausgeschöpft, weitere Sonntagsöffnungen sind nicht zulässig. In einer durch das städtische Ordnungsamt durchgeführten Anhörung, begrüßten der Einzelhandelsverband Bayern sowie die Händlervereinigung „Südstadt Aktiv“ die verkaufsoffenen Sonntage. Wie auch in den Jahren zuvor, lehnen Kirchen und der DGB die Sonntagsöffnungen weiter ab.  

In einem Schreiben vom 31. Oktober 2013 fordert der DGB „eine repräsentative Befragung zum Besucherverhalten an den verkaufsoffenen Sonntagen in Auftrag zu geben“.

Nachdem die Durchführung einer repräsentativen Befragung jedoch zahlreichen Anforderungskriterien unterliegt, muss diese fach- und sachgerecht realisiert werden. Im Vorfeld sind Stichprobendesign und Fragestellungen zu definieren.  

Die SPD Stadtratsfraktion stellt deshalb zur Behandlung im Ausschuss Recht, Wirtschaft, Arbeit am 4. Dezember folgenden Antrag: 

Die Verwaltung ist aufgefordert, im Rahmen der Wohnungs- und Haushaltserhebung eine repräsentative Befragung zu den verkaufsoffenen Sonntagen durchzuführen, um Aussagen zum Besucherverhalten zu ermöglichen. Dabei stellt sie sicher, dass beteiligte Akteuren (LBE, Südstadt Aktiv, DGB, u.a.) in die Vorbereitungen der Umfrage eingebunden sind. Über das weitere Vorgehen wird vor Durchführung  der Befragung wieder im Ausschuss berichtet. 

Mit freundlichen Grüßen

Antragsteller

 

Thorsten Brehm

 

Katja Strohhacker