Dringlichkeits-Antrag für die Stadtratssitzung am 21. November

Hier: Resolution für ein Ausländerwahlrecht auf kommunaler Ebene

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die politische Gleichstellung von Migranten gilt als eine der wesentlichen Grundlagen  für das Gelingen von Integration. Daher fordern viele Menschen, die Einführung des kommunalen Wahlrechtes für Ausländer, die seit mindestens fünf Jahren mit einen gesicherten Aufenthaltsstatus in Deutschland leben. Damit verbunden wäre eine Änderung des Artikels 28 des Grundgesetzes. 

Mit der Gewährung des Wahlrechtes für die kommunale Ebene soll auch die Ungleichbehandlung zwischen Bürgern aus EU-Staaten und Bürgern aus Nicht-EU-Staaten beseitigt werden. Denn nach geltendem Recht haben hier lebende Ausländer aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union bereits das Kommunalwahlrecht.

Mehr politische Rechte für Migrantinnen und Migranten stärken die Demokratie in unserer Stadt. Integration bedeutet nicht nur fordern, sondern auch fördern. Daher ist die Beteiligung dieser Mitbürgerinnen und Mitbürger an Wahlen in den Kommunen, auch ohne deutschen Pass, zu ermöglichen. 

Deshalb beschließt der Stadtrat folgende 

Resolution:

  1. Die zukünftige Bundesregierung wird aufgefordert, sich bald für die Einführung eines Wahlrechts auf kommunaler Ebene für die oben genannten Personen einzusetzen. 
  2. Die neue Bundesregierung wird aufgefordert, neben der deutschen Staatsbürgerschaft den Besitz einer weiteren Staatsbürgerschaft (doppelte Staatsbürgerschaft) zu ermöglichen. Der Optionszwang ist abzuschaffen. Einbürgerungen sind zu erleichtern. 
  3. Der Oberbürgermeister wird gebeten, den Willen des Nürnberger Stadtrates den voraussichtlichen Regierungsparteien zu übermitteln.