Frühförderung

Die komplizierte Rechtslage und finanziellen Rahmenbedingungen sollten detailliert dargestellt werden.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 

im Rahmen von Besuchen in Einrichtungen, die Frühförderung für Kinder mit besonderem Entwicklungsbedarf anbieten oder in Gesprächen mit Trägern werden wir oft auf Probleme über die allgemeine Entwicklung in diesem Fachbereich angesprochen.  

Waren in der Vergangenheit überwiegend Kinder mit Behinderungen und Schwerstbehinderungen betroffen, überwiegt heute der Anteil der Kinder mit komplexen Entwicklungs- und Verhaltensstörungen, die nach der Eingangsdiagnostik deutlichen Bedarf an Förderung in verschiedenen Entwicklungsbereichen zeigen. Während früher vor allem Ärzte und das Gesundheitsamt die Kinder überwiesen, erhöht sich seit Jahren der Anteil der Kindertagestätten, die sich an die Frühförderung wenden, weil sich die komplexen Entwicklungs- und Verhaltensstörungen häufig erst im Umfeld der sozialen Gruppensituation zeigen. Auch der ASD und die Mitarbeiter der Sozialpädagogischen Familienhilfe (SPFH) wenden sich regelmäßig an die Frühförderung. Die Frühförderung ist für die betroffenen Kinder und Familien ein wichtiger Beitrag zu Inklusion.  

Da sowohl die Finanzierung als auch die Rechtslage dieser Einrichtungen kompliziert ist, stellt die SPD-Stadtratsfraktion für den Jugendhilfeausschuss folgenden Antrag: 

  • Die Verwaltung stellt die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen der Frühförderung dar.  
  • Die Frühförderung berichtet im Ausschuss über die aktuelle Situation.  

Mit freundlichen Grüßen

Antragsteller

 

Claudia Arabackyi

 

 

 

Ilka Soldner