Trauriges Grabstein-Urteil

Bundesverwaltungsgericht kippt Regelung der städtischen Friedhofssatzung

"Die Entscheidung finde ich sehr bedauerlich und eigentlich nicht akzeptabel", so Ilka Soldner.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Nürnberger Regelung in der städtischen Friedhofssatzung, nach der Grabsteine auf den Nürnberger Friedhöfen nachweislich ohne Kinderarbeit hergestellt sein müssen, gekippt. Dazu erklärt Ilka Soldner, SPD-Stadträtin und stellvertretende Vorsitzende der Kinderkommission:

„Die Entscheidung finde ich sehr bedauerlich und eigentlich nicht akzeptabel. In wenigen Tagen wird in der Straße der Kinderrechte im Stadtpark die neue Station zum ‚Recht auf Bildung‘ eingeweiht. Vor diesem Hintergrund ist dieses Urteil ein Hohn, wenn man sich die Bedingungen unter denen Kinder Grabsteine herstellen ansieht und weiß, dass die Kinder nie die Chance haben werden, eine Schule zu besuchen.  

Neben dem Aspekt der Durchsetzung von Kinderrechten wird hier definitiv die kommunale Selbstbestimmung eingeschränkt. Das Urteil läuft dem Willen des Nürnberger Stadtrates zuwider, der im Interesse der Würde des Ortes der Totenbestattung dort keine Grabsteine haben will, deren Material in einem weltweit geächteten Herstellungsprozess durch schlimmste Formen der Kinderarbeit gewonnen wird.

Diese Regelung ist ein Baustein in den Bemühungen des Stadtrates Kinderarbeit zu bekämpfen. Die Mitglieder des Stadtrates haben bereits 2006 im Bau-  und Vergabeausschuss einen Beschluss gefasst, dass bei Beschaffungen der Stadt Nürnberg nur Produkte Berücksichtigung finden, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit, im Sinne der ILO-Konvention Nr. 182, hergestellt und erbracht wurden.“