Betreuungsgeld belastet die Städte und Gemeinden

Für das wichtigere Bundesteilhabegesetz ist kein Beschluss in Sicht

Zur Einführung des von der Bundesregierung beschlossenen Betreuungsgeldes am 01.08.2013 erklärt der Fraktionsvorsitzende der SPD-Stadtratsfraktion Christian Vogel:  

„Wir können das neue Betreuungsgeld, das die Bundesregierung in dieser Woche zum 01.08.2013 flächendeckend einführt, aus betreuungspolitischer und organisatorischer Sicht nur ablehnen. Die immensen Finanzmittel wären viel sinnvoller eingesetzt, wenn damit mehr Bildungsgerechtigkeit gefördert würde, wenn also zum Beispiel die Betreuungsqualität in Kinderkrippen erhöht würde. Es ist bekannt, dass frühkindliche Bildung und Förderung gerade bei Kindern aus bildungsfernen und benachteiligten Familien Chancen für gelingende Bildungskarrieren eröffnen. Dazu gehört auch in mehr Betreuungspersonal zu investieren. Hinzu kommt, dass immer noch nicht klar ist, wie der Nachweis erbracht wird, dass von den Leistungsbeziehern nicht doch eine öffentlich geförderte Kinderbetreuung in Anspruch genommen wird. Das Betreuungsgeld ist der einzige mir bekannte Fall, in dem eine staatliche Leistung ausgezahlt wird, ohne das eine Prüfung der Leistungsberechtigung erfolgt.


Ich will an dieser Stelle auch an das mehr als überfällige Bundesteilhabegesetz erinnern. Bislang entlastet der Bund die Kommunen nur bei den Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei den Kosten durch Erwerbsminderung. Weitere Entlastungen des Bundes, wie etwa bei der Eingliederungshilfe, wurden vollmundig angekündigt. Etwas Verbindliches gibt es aber bislang nicht!
Sogar der Bundesrat hat in seiner Sitzung im März auf Antrag des Freistaates Bayern eine Entschließung zur Schaffung eines Bundesleistungsgesetzes für die Eingliederungshilfe gefasst. Darin fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, unverzüglich die Arbeiten für ein Bundesleistungsgesetz aufzunehmen, so dass dieses zu Beginn der nächsten Legislaturperiode auch wirklich verabschiedet werden kann. Ziel des Bundesleistungsgesetzes soll es sein, die Haushalte der Länder und Kommunen nachhaltig zu entlasten, indem der Bund die Kosten der Hilfen für Menschen mit Behinderungen vollständig übernimmt. Im Rahmen des sogenannten  Fiskalspaktes war lediglich eine Bundesbeteiligung an den Kosten der Eingliederungshilfe in Höhe von rund vier Milliarden Euro ab der nächsten Legislaturperiode in Aussicht gestellt worden. Bei einer vollständigen Übernahme durch den Bund, würde die Eingliederungshilfe in Gänze vom System der Sozialhilfe losgelöst. Das wäre für die Betroffenen ein großer Fortschritt.


Deshalb begrüßen wir, dass der Bundesrat hier Druck macht. Denn leider können wir nicht erkennen, dass der Bund mittlerweile an diesem überfälligen Gesetz arbeitet. Wir werden in einem Antrag für den Nürnberger Stadtrat konkrete Zahlen von der Verwaltung erfragen, welche Entlastungen aus der Eingliederungshilfe der Stadt Nürnberg bislang vorenthalten werden. Die Ergebnisse werden wir dann den Nürnberger Bundestagsabgeordneten mit auf ihren Weg nach Berlin geben.“

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