Beschaffung von Fahrzeugen

Bei der Neubeschaffung von städtischen Fahrzeugen soll die Energieeffizienz ein entscheidendes Kriterium sein.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die EG-Richtlinie 2009/33 vom 23. April 2009 über die Förderung sauberer und ener- gieeffizienter Straßenfahrzeuge hat laut Presseberichten unmittelbare Folgen für die kommunale Fahrzeugbeschaffung.
Mit dieser Richtlinie hat sich der europäische Gesetzgeber speziell des Bereichs der öf- fentlichen Kfz-Beschaffung angenommen. Erklärtes Ziel ist es, den Markt für saubere und energieeffiziente Fahrzeuge zu beleben und den Beitrag des Verkehrssektors zur Umwelt-, Klima- und Energiepolitik der Europäischen Union zu verbessern. Um dies zu erreichen, wird die öffentliche Hand künftig verpflichtet sein, bei der Ausschreibung von Straßenfahrzeugen deren Energie- und Umweltauswirkungen auf Grundlage einer Le- benszyklusbetrachtung bei ihrer Einkaufsentscheidung zu berücksichtigen. Maßgeblicher Beschaffungsgegenstand sind Straßenverkehrsfahrzeuge. Hierunter fal- len neben Pkw auch Nutzfahrzeuge und Busse. Den Auftraggebern wird es darüber hinaus freigestellt, auch andere Umweltauswirkungen bei der Vergabeentscheidung zu berücksichtigen, wie z.B. Lärmemissionen.

Da dies auch Auswirkungen auf die Stadt Nürnberg haben kann, stellt die SPD- Stadtratsfraktion zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

Die Verwaltung berichtet, nach welchen Kriterien derzeit Fahrzeuge bei der Stadt Nürn- berg beschafft werden und ob hierbei der voraussichtliche Energie- bzw. Kraftstoffver- brauch während der Gesamtlebensdauer sowie die jeweiligen Emissionskosten usw. berücksichtigt werden.

Außerdem legt die Verwaltung dar, welche Auswirkungen sich durch o.g. Richtlinie für die Stadt ergeben. 

Antragsteller

Lorenz Gradl

stellvertretender Fraktionsvorsitzender