Wohnungsbestand der GBW in Nürnberg

Was passiert, wenn die BayernLB die Wohnungsbestände verkaufen muss?

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

aus der Tagespresse ist zu entnehmen, dass nach Auskunft des Staatsministers für Finanzen, Herrn Fahrenschon (CSU), die Bayerische Landesbank in absehbarer Zukunft gezwungen sein wird, ihre Wohnungsbestände als GBW zu verkaufen.

Anknüpfend an unseren Antrag vom 29. September 2009 beantragt die SPD-Stadtratsfraktion zur Behandlung im Stadtrat am 19.10.2011 folgenden

Antrag

Der Nürnberger Stadtrat fordert die bayerische Staatsregierung auf, darauf hinzuwirken, dass die Bayerische Landesbank, wenn sie schon die Wohnungsbestände verkaufen muss, diese an Gesellschaften der öffentlichen Hand bzw. Genossenschaften zu verkaufen.

Dabei sind die Rechte der Mieter durch gesonderte Vereinbarungen langfristig zu sichern.

Die Verwaltung wird gebeten, zu erörtern, ob eine regionale Lösung, möglich ist. Dabei ist zu beachten, dass eine Einbeziehung der städtischen Wohnungsbaugesellschaft wbg möglich sein sollte.

Im Falle des Ausschlusses einer regionalen Nürnberger Lösung ist vom Verkäufer, Bayerische Landesbank, ein weitgehender Mieterschutz für die Mieter der GBW-Wohnungen durchzusetzen, wie sie im SPD-Antrag vom 29.09.2009 formuliert und vom Stadtrat beschlossen wurden.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Vogel

Fraktionsvorsitzender