Viele offene Fragen bei der GBW

„Der Freistaat kann seine Verantwortung für die Mieter nicht verkaufen“

Dr. Ulrich Maly ist neben seiner Tätigkeit als Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg auch Vorsitzender des Bayerischen Städtetages

Am 17. Februar treffen sich in Nürnberg Städte und Gemeinden, auf deren Gebiet sich Woh- nungen der GBW befinden. Ziel des Treffens ist, zu sondieren, ob bei betroffenen Städten und Gemeinden Interesse am Erwerb der GBW-Aktienmehrheit im Rahmen eines kommunalen Kon- sortiums besteht. Bei dem internen Treffen berichtet der Vorsitzende des Bayerischen Städte- tags, Nürnbergs Oberbürgermeister Dr. Ulrich Maly, über den komplexen Sachstand: „Das ist eine überaus komplizierte Sache, die sich nicht so einfach kurzfristig abwickeln lässt. Die einfachste Lösung wäre, wenn der Freistaat die GBW-Wohnungen selbst übernimmt. Der Freistaat bleibt aufgefordert, selbst Verantwortung zu übernehmen. Der Freistaat kann seine Verantwortung für die Mieter nicht verkaufen. Der Freistaat kann die Wohnungen übernehmen; das Problem besteht darin, dass er sie nicht übernehmen will.“ Die Finanzla- ge der Kommunen ist keineswegs so rosig, dass sie eine so hohe Investition ohne weiteres schultern könnten. Maly: „Jeder Euro, den die Kommunen in den Kauf der GBW stecken, fehlt an anderer Stelle für den Bau neuer Wohnungen oder die nötige energetische Sanie- rung des Bestands an Wohnungen.“

Der Bayerische Städtetag beobachtet seit zwei Jahren mit Unbehagen die Diskussion über ei- nen möglichen Verkauf der GBW AG. Er sorgt sich um die Einhaltung wichtiger Aspekte des so- zialen Mieterschutzes im Falle einer Veräußerung der Anteile der Bayerischen Landesbank an der GBW AG. Maly: „Der Freistaat und die GBW AG bleiben aufgefordert, die Sozialcharta vor einem Verkauf an einen privaten Investor rechtlich verbindlich und dauerhaft abzusi- chern, am Besten durch Aufnahme in die einzelnen Mietverträge.“ Falls ein kommunales Konsortium zum Zug kommen sollte, ist laut Maly der Schutz der GBW-Mieter gesichert: „Falls aber Dritte kaufen sollten, müssen die Sozialstandards vor dem Verkaufsprozess rechtlich abgesichert werden." 

Maly begrüßt grundsätzlich die Zusage Söders, dass der Freistaat nun exklusiv mit den betrof- fenen Kommunen in ernsthafte Verhandlungen über einen „Kauf“ durch ein Konsortium treten will: „Es geht nicht um den ,Kauf’ einzelner oder aller 33.000 Wohnungen der GBW AG, sondern um den Erwerb der Anteile der Bayerischen Landesbank. Eine Arbeitsgruppe aus dem Staatsministerium der Finanzen, dem Staatsministerium des Innern und Vertretern der betroffenen Städte und Gemeinden soll einberufen werden, die Kriterien für eine Be- auftragung für eine Wertermittlung entwickeln sowie weitere zahlreiche offene Fragen kommunalrechtlicher und sonstiger Art erörtern soll. Der Vorstand des Bayerischen Städ- tetags erwartet, dass die Sozialstandards in die Wertermittlung einfließen. Eine Lösung ist schwierig, da die Zahl offener Fragen deutlich höher ist, als die der bereits vorhandenen Antworten.“

Bei einem möglichen Verkauf des größten bayerischen Wohnungsunternehmens, der GBW AG, die derzeit im mehrheitlichen Besitz der Bayerischen Landesbank ist, ergibt sich eine Fülle an offenen Problemen. Die GBW AG mit 33.000 Mietwohnungen und damit rund 85.000 Bewoh- nern gehört zu 92 Prozent der Bayerischen Landesbank; die übrigen 8 Prozent sind im Streube- sitz. Der Wohnungsbestand verteilt sich weit verstreut auf alle Regionen Bayerns. Der größte Anteil des Wohnungsbestands mit rund 32 Prozent liegt im Großraum München mit rund 10.500 Wohnungen, in Nürnberg und Erlangen mit insgesamt rund 5.500 Wohnungen (ca. 17 Prozent), 1.900 im Großraum Regensburg (ca. 6 Prozent), 1.200 im Großraum Würzburg und rund 1.000 im Großraum Aschaffenburg. Über 12.000 Wohnungen liegen in Siedlungen in einzelnen Orten in allen sieben bayerischen Regierungsbezirken – betroffen sind derzeit 103 Städte und Ge- meinden mit Wohnungen in GBW-Besitz, es gibt also zum Beispiel auch kleinere Gemeinden auf deren Gebiet nur ein Dutzend Wohnungen liegen.

Im Einzelnen fordert der Bayerische Städtetag seit zwei Jahren:

  1. den lebenslangen Ausschluss von Eigenbedarfs- und Verwertungskündigungen für Miete- rinnen und Mieter über 60 Jahre, für alle übrigen Mieterinnen und Mieter auf die Dauer von 15 Jahren,

  2. ein mit Vertragsstrafen bewehrtes Umwandlungsverbot für die Dauer von 15 Jahren,

  3. den Ausschluss von Luxusmodernisierungen sowie

  4. eine Beschränkung der gesetzlichen Spielräume für Mieterhöhungen. 

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