Dringlichkeitsantrag zum AfS am 28.07.2011

Statusbericht zur Auflage geförderter Wohnungsbau

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Verwaltung hat zum SPD-Antrag vom 04.03.2010 einen Statusbericht zur Einhaltung, Umsetzung und Wirksamkeit der Auflage zum geförderten Wohnungsbau in städtebaulichen Verträgen vorgelegt. Nachdem dieses Instrument leider noch keine sichtbaren Erfolge vorweisen kann, sollte eine Präzisierung erfolgen, die insbesondere dazu beiträgt den geförderten Mietwohnungsbau zu stärken.

Deshalb stellt die SPD-Stadtratsfraktion den

Antrag:

dass der AfS-Beschluss vom 12.10.2006 in Ziffer 1 wie folgt neu gefasst wird: Bei der Ausweisung neuer Baugebiete sind 30 % der Wohnbauflächen für den geförderten Einfamilienhausbau und für den geförderten Mietwohnungsbau zu sichern, soweit das Baugebiet mehr als 30 Reihen- und / oder Doppelhäuser und / oder mehr als 100 Geschosswohnungen umfasst. Diese Regelung soll grundsätzlich in städtebaulichen Verträgen nach § 11 BauGB vereinbart werden. Die Verwaltung wird außerdem beauftragt, Wege aufzuzeigen, wie verstärkt mehr geförderter Wohnungsbau bei der Entwicklung von Grundstücken und Baugebieten erreicht werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Vogel
Fraktionsvorsitzender

Antragsteller

Christian Vogel
Fraktionsvorsitzender

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