Interdisziplinäre Notaufnahme

Die Notaufnahme stellt das Portal einer Klinik dar und nimmt damit eine herausgestellte strategische Position für ein Krankenhaus ein.

  • von  Katja Strohhacker
    28.04.2010
  • Anträge

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Notaufnahme stellt das Portal einer Klinik dar und nimmt damit eine herausgestellte strategische Position für ein Krankenhaus ein.

Beim Erstkontakt der Patienten wird ähnlich wie bei der Rezeption eines Hotels der erste Eindruck für die betroffenen Patienten und Angehörigen vermittelt, auf der anderen Seite die Weiche für den stationären Behandlungsprozess gestellt. Somit ist für die Notaufnahme eine zentrale Bedeutung auch in ökonomischen Aspekten zu postulieren. 

Ausgehend vom zunehmenden wirtschaftlichen Druck innerhalb des Gesundheitssystems, durch Knappheit hinsichtlich der Verfügbarkeit ärztlicher und pflegerischer MitarbeiterInnen in der Krankenhauslandschaft und dem Anspruch einer optimalen Patientenversorgung, ist es erforderlich  eine straff organisierte Notfallversorgung sicherzustellen.

Dazu ist es nötig, eine schnelle diagnostische Klärung zu erreichen und bei der zunehmenden Zahl multimorbider Patienten und Patientinnen abzuwägen, welches Gesundheitsproblem primär bzw. dringlich zu behandeln ist und welche Gesundheitseinschränkungen besondere Risiken beinhalten. 

Deshalb scheint es höchst erforderlich, die Notfallversorgung medizinisch interdisziplinär zu gestalten. Diese Leistung ist immer ein spezifisches Merkmal eines Krankenhauses, das auch in der Öffentlichkeit besonders wahrgenommen wird. 

Die SPD-Stadtratsfraktion stellt deshalb zur Behandlung im Verwaltungsrat des Klinikums Nürnberg folgenden

Antrag:

Die Klinikumsleitung berichtet und legt dar: 

1. Wie sich die zentrale Notaufnahme derzeit am Klinikum darstellt, d.h. wie die klinische Erstversorgung von Notfallpatienten, bzw. Patienten mit ungeklärten Gesundheitsstörungen prozessual und in Abstimmung mit den Fachdisziplinen vorgenommen wird, wie rasch und zielgerichtet diagnostiziert wird, wie schnell zeitkritische Therapien begonnen werden und bei Patienten eine optimale fachspezifische Versorgung sichergestellt wird. Kann heute bereits von einer "interdisziplinären Notaufnahme" am Klinikum ausgegangen werden - und wenn das nicht der Fall ist, wann wird dieses Modell vollends umgesetzt werden.
2. Ob und welche zur interdisziplinären notfallmedizinischen Versorgung notwendigen Fachausbildungen und  Zusatzqualifikationen sowohl im medizinischen als auch pflegerischen Bereich vorhanden sind. Wie wird erreicht, dass nicht durch fachspezifische Sichtweisen Beschwerden und komplexe Krankheitsbilder zu Redundanzen und Fehlentscheidungen führen? (Siehe auch Antrag der Deutschen Gesellschaft für Interdisziplinäre Notaufnahme, DGINA e.V., auf die Einführung des Facharztes für Notfallmedizin bei der deutschen Bundesärztekammer sowie geplante Empfehlung der DGINA zur Durchführung des Weiterbildungslehrgangs „Notfallpflege“).

3. Wie die Zentrale Notaufnahme in das Organisationsgeflecht des Klinikums eingebunden ist. Insbesondere ist darzulegen, wem die medizinischen Fachdisziplinen fachlich und disziplinarisch weisungsgebunden sind und wie sich diese Situation im Pflegebereich darstellt. Welche weisungsrechtlichen Befugnisse sind der Leitung der  interdisziplinären Notaufnahme zugedacht? Welche Szenarien werden entwickelt, um im Hinblick auf ein kooperatives Zusammenwirken der an der Notfallversorgung Beteiligten eine klare Abstimmung zu erzielen, z.B. gibt es Schnittstellenvereinbarungen oder ähnliche Instrumente?

Mit freundlichen Grüßen

Gebhard Schönfelder
Vorsitzender