Beirat Bildende Kunst

Derzeitige Arbeit und Zuständigkeit des BBK.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

der Beirat Bildende Kunst setzt sich zusammen aus ausgewiesenen Spezialisten verschiedenster städtischer, staatlicher und privater Institutionen, Fachleuten, Bildenden Künstlern, Architekten und Kunsthistorikern. Die Grundlage für die Arbeit des Beirates für Bildende Kunst bildet die Geschäftsordnung des Nürnberger Stadtrates vom 6. November 1986.

Der BBK spricht sich so zunehmend auch für temporäre Kunst im Öffentlichen Raum aus, da sich viele Kunstformen dem traditionellen Anspruch auf Dauerhaftigkeit entziehen. 

Aus diesem Grund stellt die SPD-Stadtratsfraktion zur Behandlung im Kulturausschuss folgenden

Antrag:

1. Die Verwaltung berichtet über die derzeitige Arbeit und Zuständigkeit des BBK.

2. Die Verwaltung informiert über Umgang und Planung von Kunst im Öffentlichen Raum als Teil von künstlerischem Städtebau und Landschaftsarchitektur. 

3. Die Verwaltung aktualisiert Aufgaben und Stellung des BBK, indem auf veränderte Aufgaben und Formen zeitgenössischer Kunst reagiert wird.

Mit freundlichen Grüßen

Gebhard Schönfelder
Vorsitzender