Auswirkung des Prostituiertenschutzgesetzes

Gemeinsamer Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,  

die große Koalition im Bundestag hat sich nun auf das neue Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) geeinigt, welches voraussichtlich Juli 2017 in Kraft treten soll.  

Das Gesetz soll unter anderem das Selbstbestimmungsrecht von Menschen in der Prostitution, sowie den Schutz ihrer Gesundheit stärken, die Rechtssicherheit der legalen Ausübung der Prostitution verbessern und die Kriminalität in der Prostitution wie Menschenhandel, Gewalt gegen und Ausbeutung von Prostituierten und Zuhälterei bekämpfen.  

Das Gesetz beinhaltet unter anderen Anzeige- und Erlaubnispflichten für Prostituierte sowie Zuverlässigkeitsprüfungen für Bordellbesitzer. Desweiteren haben künftig auch die zuständigen Behörden eine Informationspflicht, d.h. bei einer entsprechenden Anlaufstelle sollen gesundheitliche und soziale Beratungen angeboten oder zumindest unbürokratisch vermittelt werden und über branchenspezifische Risiken aufgeklärt werden.  

Um diese Ziele zu erreichen, bedarf es aus Sicht der Fraktionen von SPD und Grünen einer engen Verzahnung von zuständigen Behörden, Polizei und fachlich kompetenter Beratungsstellen.  

Vor diesem Hintergrund stellen die Stadtratsfraktionen von SPD und Bündnis90/Die Grünen zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden  

Antrag:  

  • Die Stadtverwaltung Nürnberg kooperiert bei der Umsetzung des neuen Prostitutionsgesetzes mit allen wichtigen Akteuren, um für die Betroffenen über die Anmeldung sowie Gesundheits- und Zuverlässigkeitsprüfungen hinaus auch ein umfassendes Beratungsangebot für gesundheitliche oder soziale Fragen zu koordinieren. 
  • Die Stadtverwaltung bindet im Hinblick auf die Umsetzung des Gesetzes Polizei und Fachberatungsstellen wie z.B. Jadwiga, Kassandra etc. ein, um ein gemeinsames Konzept zu erarbeiten.
  • Die Stadtverwaltung berichtet im Hinblick auf das verschärfte „Meldeverfahren“ über die Auswirkungen auf die damit befasste Dienststelle. Dies bezieht sich sowohl auf die neuen Anzeigepflichten der Prostituierten als auch auf die „regelmäßige Überprüfung“ der Prostitutionsstätten. 
  • Die Verwaltung berichtet zeitnah über den weiteren Verlauf und aktuellen Sachstand im zuständigen Ausschuss      


Mit freundlichen Grüßen              

 

Den Antrag als pdf erhalten Sie hier.

Antragsteller

Sonja Bauer
sozialpolitische Sprecherin

 

und

 

Anita Wojciechowski
gesundheitspolitische Sprecherin