Steigerung des geförderten Wohnungsbaus

Bei der Schaffung von preiswerten, bezahlbarem Wohnraum besteht Nachholbedarf

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,  

die Lage am Nürnberger Wohnungsmarkt ist seit Jahren geprägt von steigenden Bedarfen in allen Nachfrage-Segmenten. Ein bedarfsgerechtes Wohnungsangebot ist eine der zentralen Voraussetzungen für das Gelingen einer solidarischen Stadtgesellschaft und dem sozialen Frieden in der Stadt. Besonders im Bereich der Schaffung von preiswerten, bezahlbaren Wohnraum besteht Nachholbedarf. In der Vergangenheit wurden durch Anpassungen bei den bestehenden Satzungen bereits richtige Schritte eingeleitet.  

Nicht zuletzt durch die Erkenntnisse des Konzepts „Wohnen 2025“ sind dem Stadtrat durch Zahlen belegte Szenarien für den erforderlichen Wohnungsbau bekannt, wenngleich diese durch die gestiegenen Flüchtlingszahlen sicherlich nach oben korrigiert werden müssen. Um künftig den geförderten Wohnungsbau zu forcieren, der durch die bisherige Regelung über den Anteil geförderter Wohnungen nicht erfasst ist (z.B. kleinere Bauprojekte unter 70 WE, Baulückenschließungen usw.) halten wir eine Anpassung und Weiterentwicklung der Nürnberger Quotenregelung für erforderlich. So könnten z.B. Wohnungsbauunternehmen, die in einem Jahr an mehreren Standorten mehr als 70 Wohneinheiten herstellen mit 20%, bzw. mehr als 100 Wohneinheiten herstellen mit 30% am geförderten Wohnungsbau beteiligt werden.  

Nach Informationen des Deutschen Städtetages (Anlage) hat die Bundesregierung am 20. Januar 2016 Maßnahmen zur Förderung bezahlbaren Wohnraums beschlossen. Damit erhalten die Länder und Kommunen nach Auffassung des Deutschen Städtetags Gestaltungsmöglichkeiten, um genügend bezahlbaren Wohnraum in Deutschland herzustellen.  

Die SPD-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im Stadtplanungsausschuss folgenden  

Antrag    

  1. Die Verwaltung modifiziert die Nürnberger Quotenregelung zum geförderten Wohnungsbau, um künftig auch Bauprojekte unter 70 Wohneinheiten in den geförderten Wohnungsbau einzubeziehen.   
  2. Die Verwaltung berichtet über aktuelle Maßnahmen und Vorhaben zum geförderten Wohnungsbau aus anderen Großstädten (München, Hamburg, Frankfurt usw.), die auf der neuen Rechtslage basieren.   
  3. Die Verwaltung passt das angestrebte Ziel von 23.000 Wohneinheiten bis 2030 im Konzept Wohnen 2025 im Hinblick auf die Unterbringung von anerkannten Asylbewerbern an.      

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Den Antrag als pdf erhalten Sie hier.

Antragsteller

Gerald Raschke
planungspolitischer Sprecher

Fabian Meissner
wohnungspolitischer Sprecher