Umsetzung des Anerkennungsgesetzes in Nürnberg

Wie ist die derzeitige Situation bei Anerkennungsverfahren in Nürnberg

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,  

seit knapp zwei Jahren ist das Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen – kurz: Anerkennungsgesetz – in Kraft. Damit wurde erstmalig eine wichtige Grundlage für die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse geschaffen. Es ermöglicht für alle Personen mit ausländischem Berufsabschluss, unabhängig von Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltsstatus, einen allgemeinen Rechtsanspruch auf eine individuelle Gleichwertigkeitsprüfung.  

Die zuständige Stelle zur Prüfung der Anerkennung variiert dabei je nach Beruf. In vielen Fällen ist es die Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer vor Ort. Als zentrale Beratungs- und Informationsstelle im Reigen der verschiedenen Akteure dient dabei die Zentrale Servicestelle zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen in der Metropolregion Nürnberg (ZAQ). Sie ist Teil des Netzwerkes „Integration durch Qualifizierung (IQ)“, welches die Umsetzung des Anerkennungsgesetzes begleitet.  

In Nürnberg befindet sich seit April 2012 auch die IHK FOSA (Foreign Skills Approval), die für die Prüfung und Bewertung ausländischer Berufsqualifikationen im Bereich der Industrie- und Handelskammern in der ganzen Bundesrepublik zuständig ist.  

Aufgrund der verstärkten Neuzuwanderung insbesondere aus den EU- Mitgliedstaaten und den (Bürger-)Kriegsregionen des Nahen und Mittleren Ostens wäre es interessant zu erfahren, inwieweit die in Nürnberg zugewanderten Menschen bisher die Möglichkeiten, die das Anerkennungsgesetz bietet, in Anspruch nehmen. Gleichzeitig gilt es zu eruieren, welche Schwierigkeiten und Herausforderungen hier bestehen, wenn beispielsweise im Rahmen des Anerkennungsverfahren keine Unterlagen mehr  beigebracht werden können, weil diese für Menschen aus Krisen- und Kriegsgebieten nicht mehr verfügbar sind. Auch sollen mögliche Handlungsoptionen für Fälle wie diese aufgezeigt werden.    

Vor diesem Hintergrund stellt die SPD-Fraktion zur Behandlung im Ausschuss für Recht, Wirtschaft und Arbeit folgenden   

Antrag:  

Die Verwaltung lädt die jeweils für das Anerkennungsgesetz Zuständigen von IHK FOSA, der Handwerkskammer für Mittelfranken und der ZAQ in den Ausschuss für Recht, Wirtschaft und Arbeit ein, um über die derzeitige Situation bei den Anerkennungsverfahren mit Fokus auf Nürnberg zu berichten. Gleichzeitig soll dargestellt werden, wie z.B. mit oben geschilderter Problematik umgegangen wird und welche weiteren Herausforderungen zu erwarten sind.    

Mit freundlichen Grüßen         

Antragsteller

Dr. Daniela Hüttinger
Stadträtin

Katja Strohhacker
wirtschaftspolitische Sprecherin