Anbringung eines Verkehrszeichens Siedlerstraße
Die Gefahrensituation sollte entschärft werden
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
durch die Ausweitung der bestehenden Tempo 30 Zone aus der Fallrohrstraße in die Siedlerstraße konnte der Schulweg für die Kinder der Siedlerschule sicherer gestaltet werden. Konsequenterweise wurde im Zuge der Ausweitung die Vorfahrtregelung von der Fallrohrstraße in die Siedlerstraße auf „Rechts vor Links“ geändert. Damit ist auch der Bus 43 Richtung Hauptbahnhof vorfahrtberechtigt.
In den letzten Wochen konnten immer wieder gefährliche Situationen und Beinahe-Unfälle beobachtet werden. Die Kraftfahrer, die von der Schmausenbuckstraße die Siedlerstraße entlang fahren, erkennen vielfach nicht, dass die von rechts kommende Fallrohrstraße neuerdings vorfahrtberechtigt ist.
Die SPD-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im Verkehrsausschuss folgenden Antrag:
Die Verwaltung wird gebeten, auf der Siedlerstraße vor der Einmündung der Fallrohrstraße das Zeichen 102 - „Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts“ (§ 40 Abs. 6 StVO in Verbindung mit lfd. Nr. 2 der Anlage 1 zur StVO) anzubringen, sofern dies dort rechtlich zulässig ist.
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller
Jürgen Fischer
verkehrspol. Sprecher