Antrag zur Stadtratssitzung am 15. Mai 2013 - Top 3 Vorstellung des Nürnberger Wohnungsberichtes 2012

Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

das neue Mietrechtsänderungsgesetz erlaubt es, in Städten und Regionen, in welchen der Wohnungsmarkt angespannt ist, die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen abzusenken. Innerhalb von drei Jahren kann die Höchstgrenze von 20 Prozent auf 15 Prozent gedrosselt werden. Exorbitanten Mietsteigerungen soll damit entgegengewirkt werden.

Der aktuelle Wohnungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 2012 sowie andere Untersuchungen und Analyse belegen, dass sich die Wohnungssituation auch in Nürnberg zunehmend verschärft (siehe hierzu auch den Antrag der SPD-Fraktion „Stadtentwicklungskonzept – Wohnen 2025" vom 19. Mai 2011). In Nürnberg fehlen günstige Wohnungen und auch für Bestandsimmobilien steigen die Mieten zum Teil erheblich.

Die SPD-Stadtratsfraktion stellt daher zu Behandlung in der Stadtratssitzung am 15. Mai 2013 bei TOP 3 „Vorstellung des Nürnberger Wohnungsberichts 2012" folgenden Antrag:

1. Der Nürnberger Stadtrat spricht sich dafür aus, die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen in Nürnberg von 20 auf 15 Prozent abzusenken

2. Die Verwaltung stellte bei der bayerischen Staatsregierung einen Antrag, damit diese Reduzierung per Verordnung veranlasst wird.

Antragsteller

Christian Vogel

Fraktionsvorsitzender