Kreislaufwirtschaftsgesetz

Wie hoch ist die Recyclingquote der Stadt Nürnberg

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 

am 1. Juni 2012 ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in Kraft getreten. Damit ergibt sich auch eine Neuordnung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die kommunale Abfallwirtschaft. Unter anderem schreibt das KrWG ab 2020 den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern eine Recyclingquote (stoffliche Verwertung) vor dem Hintergrund einer dringend notwendigen Ressourcenschonung von 65 % der Siedlungsabfälle vor.

Antrag:

Die Verwaltung berichtet im zuständigen Ausschuss zu folgender Fragestellung: 

1. Welche Recyclingquote erreicht die Stadt Nürnberg bereits heute?

2. Wie soll gegebenenfalls die Nürnberger Abfallwirtschaft weiterentwickelt und ausgebaut werden, um die ab 2020 nach dem neuen KrWG geforderte Quote zu erreichen?