Stellplätze für den geförderten Wohnungsbau

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

im geförderten Wohnungsbau ist auf ein kostensparendes Bauen und Betreiben der Wohnhäuser besonders zu achten, um die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens sowie preisgünstige Mieten sicherzustellen. Nach den Förderrichtlinien sollen Stellplätze in Hoch- oder Tiefgaragen nur in begründeten Fällen zugelassen werden. Grund dafür sind die erheblichen Mehrkosten solcher Anlagen, die aber von den Mietern häufig nur in reduziertem Maße in Anspruch genommen werden.

Ein weiteres Problem stellt die Anmietpflicht von Stellplätzen und Garagen dar, da viele Mieter der Einkommensstufe 1 kein Auto besitzen. Es ist ihnen deshalb kaum zuzumuten, die Miete für einen nicht benötigten Stellplatz zu bezahlen. Hinzu kommt, dass Hartz IV-Empfängern die Stellplatzmiete nicht erstattet wird.

Durch eine Reduzierung des Stellplatzschlüssels könnten Kosten gemindert und so der geförderte Wohnungsbau effektiv unterstützt werden.

Die SPD-Stadtratsfraktion stellt deshalb zur Behandlung im Stadtplanungsausschuss folgenden Antrag:

1. Die Verwaltung berichtet über die Stellplatzsituation beim geförderten Wohnungsbau und bei Studentenwohnheimen in Nürnberg.

2. Die Verwaltung berichtet über die Handhabung der Stellplatznachweise in München.

3. Die Verwaltung prüft eine vertretbare Reduzierung des Stellplatzschlüssels.