Kulturausschuss am 20. März 2009

TOP 8: Kulturzentrum Z-Bau

  • von  Gebhard Schönfelder
    18.03.2009
  • Anträge, Russo

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die vorgelegten Vorbemerkungen zum Z-Bau beschreiben sehr deutlich die baulichen und organisatorischen Schwierigkeiten, die sich in der Vergangenheit bei der Gestaltung des Z-Baus ergeben haben.

Nach unserer Beurteilung der Situation erscheint uns als Voraussetzung für die Umsetzung des baulichen Konzeptes auch eine klare Entscheidung über die zukünftigen Nutzergruppen und wie sie miteinander umgehen.

Aus diesem Grunde hält es die SPD-Stadtratsfraktion für nötig, dass parallel zum Baukonzept der Konflikt zwischen den Nutzergruppen geklärt wird.

Die SPD-Stadtratsfraktion ist auch in Zukunft daran interessiert, die inhaltlichen Ziele, die zur Zeit das Programm des Z-Baues bestimmen, mit der Programmatik der beiden Veranstalter Z-Bau GmbH und Kunstverein für die Zukunft zu erhalten.

Ggf. muss auch über die Trägerschaft diskutiert werden.

Um für klare Vermittlungsgespräche (Mediation) eine Basis zu haben, legt der Kulturausschuss folgende Regeln fest:

1.    Der Kunstverein und die Z-Bau GmbH sind Grundlage aller Nutzungsüberlegungen.

2.    Es folgt keine bauliche Abtrennung zwischen den beiden Nutzern.

3.    Den beiden Nutzern werden eindeutig definierte Räume zugewiesen.

4.    Hausverwaltende Dienststelle ist KuF.

5.    Beide Nutzer (Z-Bau GmbH und Kunstverein) erhalten eigene Miet- und Betriebsträgerverträge, in denen das Verhältnis zum KuF und untereinander geregelt ist.

6.    Dem Kunstverein werden gegen Bezahlung Mitnutzungsrechte an dem großen Veranstaltungssaal eingeräumt (Regelung analog Tafelhalle für lokale Theatergruppen).

7.    Um eine grundsätzliche Vereinbarkeit beider Gruppe zu erzielen, ist ein Vermittlungsverfahren (Mediation) durchzuführen.
In das Vermittlungsverfahren ist auch die Beratungskompetenz des Sozialreferates mit einzubeziehen. Ebenfalls soll die jugend- und sozialpolitische Kompetenz des Sozialreferates bzw. des Jugendamtes Teil der konzeptionellen Überlegungen sein.

8.    Das Ergebnis der Vermittlung muss ein von beiden Seiten akzeptiertes Regelwerk, auch im juristischen Sinne, sein und dem Ausschuss vorgelegt werden.

9.    Des Weiteren ist darzustellen, wie Investitionen z. B. im Keller durch Vermietungseinnahmen finanziert werden können bzw. erhöht werden können. Inwieweit könnte dadurch der Investitionsrahmen (Umbaukosten) erweitert werden?

Um die Baumaßnahmen nicht noch weiter zu verzögern, beschließt der Kulturausschuss die Fortführung der Planung und des Umbaus auf der Basis der vorstehenden Punkte 1 – 8.

Der Kulturausschuss erhält in seiner nächsten Sitzung einen Bericht über das weitere Verfahren zum Betrieb des Z-Baues.

Mit freundlichen Grüßen

Gebhard Schönfelder
Fraktionsvorsitzender